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Quellensteuer-Korrekturen

Letzte Mutation 10.11.2025
 
Einleitung
QS-Korrekturen sind Konsequenzen von selber festgestellten falschen QS-Abzüge oder QS-Differenzbeträge zwischen QS-Abrechnung und QS-Rechnung welche positiv oder negativ sein können.
B&F Solutions verwaltet als Treuhandstelle alle ins Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' gebuchten QS-Daten, zusätzlich im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS'. Das Erfassen der QS-Daten im Excel pro Kanton und Monat, ermöglicht das ermitteln und und verwalten von allen QS-Beträge gemäss 'QS-Abrechnungen' und 'QS-Rechnungen', sowie 'QS-Differenzen' und 'QS-Korrekturen' und enthält eine Zusammenfassung aller QS-Daten pro Monat.
Im Excel finden Sie im Register:
[Bemerkungen] weitere Infos zur Datenerfassung im Excel
[Beispiele] diverse Buchungsbeispiele.
Im Kapitel 'Quellensteuer Rechnungen erfassen und verwalten' finden Sie eine eine Beschreibung zur Arbeitsteilung zwischen Mandant und Treuhandstelle betreffend verwaltung der QS-Rechnungen.
 
Folgende Ereignisse- / Buchungen werden  im Excel erfasst:
 
Wenn für das Backoffice eine Treuhandstelle z.B. B&F Solutions zuständig ist
Damit die Vorgehensweise und Arbeitsteilung zwischen Personaldienstleister und Treuhandstelle verständlich, und der administrative Aufwand möglichst gering ist, wurden folgende Konventionen festgelegt.
Grundsätzlich müssen wir QS-Korrekturen wie folgt unterscheiden:
a. Der ArbN ist noch im Einsatz, bzw. erhält noch weitere Lohnabrechnungen
b.  Der ArbN ist ausgetreten, bzw. erhält keine weiteren Lohnabrechnungen mehr
c. Die QS-Korrektur ist positiv
d.  Die QS-Korrektur ist negativ
a./c. Der ArbN ist noch im Einsatz, erhält noch weitere Lohnabrechnungen und die QS-Korrektur ist positiv
Die QS-Korrektur wird durch B&F ohne Rücksprache in einer Folgelohnabrechnung dem ArbN zurückerstattet.
a./d. Der ArbN ist noch im Einsatz, erhält noch weitere Lohnabrechnungen und die QS-Korrektur ist negativ
Die QS-Korrektur wird durch B&F ohne Rücksprache in einer Folgelohnabrechnung dem ArbN abgezogen.
b./c. Der ArbN ist ausgetreten, erhält keine weitere Lohnabrechnungen mehr und die QS-Korrektur ist positiv
b./d. Der ArbN ist ausgetreten, erhält keine weitere Lohnabrechnungen mehr und die QS-Korrektur ist negativ
 
QS-Differenzbeträge müssen durch folgende Massnahmen korrigiert werden
 
Im TWM werden QS-Korrekturen und mehre Lohnabrechnungen im selben Monat wie folgt verwaltet
Folgend gehen wir davon aus, dass Korrekturen oder weitere Lohnabrechnung erst vorgenommen wurden, nachdem die QS-Abrechnung für den entsprechenden Monat bereits dem QS-Amt übermittelt wurde und nicht gelöscht wird.
QS-Korrekturen entstehen aufgrund folgender Ereignisse
Folgen von QS-Korrekturen auf der QS-Abrechnung
 
Wenn ein QS-Amt den QS-Abzug einer Person ablehnt, da diese Person über einen anderen Kanton abgerechnet werden muss, empfehlen wir in der Regel das löschen- und neu erstellen dieser Lohnabrechnungen.
Da diese Vorgehensweise bestimmten Voraussetzungen benötigt, komplex und riskant ist empfehlen wir, dass folgende Arbeitsschritte durch B&F Solutions durchgeführt werden:
Für das löschen und neu erstellen von Lohnabrechnungen, müssen folgende Voraussetzungen bestehen:
  • Die Lohnabrechnung muss in einem Geschäftsjahr sein, für welche der Abschluss noch nicht erledigt ist.
  • In den Lohnabrechnungen dürfen keine 'Akonto-Vorträge' enthalten sein.
  • Im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] müssen die selben Voraussetzungen, bzw. Begünstigten bestehen, wie zur Zeit als die erste, bzw. falsche Lohnabrechnung überwiesen wurde. Wer die Begünstigten der Lohnüberweisungen waren, kann in der Dokumentenverwaltung den PDF-Lohnabrechnungen entnommen werden.
Wenn der neue Auszahlungsbetrag >= dem alten ist, bzw. der Korrekturbetrag positiv ist, (kann anstelle folgendem Punkt 8 & 9), per Valuta der Lohnüberweisung ein Akontoüberweisung erfasst und eine Pseudoüberweisung vorgenommen werden.