Damit bei den Abschlussarbeiten gemäss Kapitel 'QS abstimmen', die Saldoabstimmung des Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' einfach und effizient ist, werden im neuen Geschäftsjahr erhaltene Rechnung von Vorjahren solange das Vorjahr nicht abgeschlossen ist, per Datum 31.12.Vorjahr erfasst. Somit müssen diese nicht im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS' erfasst werden. Hingegen müssen alle QS-Rechnungen welche ins aktuelle Geschäftsjahr gebucht werden, auch im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS' (welches Sie bei B&F für CHF 500.00 beziehen können) erfasst werden. Im Excel finden Sie im Register [Bemerkungen] weiter Infos zur QS-Datenverwaltung und im und Register [Beispiele] diverse Buchungsbeispiele.
Arbeiten Mandant
QS-Rechnungen kontrollieren und bei QS-Differenzen wegen falsch erfasstem QS-Tarif muss im Personalstamm, Register'Anstellungsperioden'die Korrektur vorgenommen werden, bzw. eine neue Anstellungsperiode mit dem korrekten QS-Tarif erfasst werden, damit der QS-Abzug künftig korrekt ist.
QS-Rechnung inkl. Beilagen zu QS-Korrekturen wöchentlich der Treuhandstelle zustellen.
Wenn die QS-Rechnungen per Mailanhang der Treuhandstelle zugestellt werden, muss jede Rechnung einzeln eingescannt, bzw. als PDF-Datei im Mailanhang enthalten sein.
Arbeiten Treuhandstelle
Im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS' wird der Brutto-Rechnungsbetrag erfasst.
QS-Differenzbeträge zwischen QS-Abrechnung und QS-Rechnunggemäss Kapitel' Quellensteuer-Korrekturen' erfassen und verwalten.
Die QS-Rechnung inkl. Einzahlungsschein und Beilagen zu QS-Korrekturen werden unter 'Kreditoren', 'Rechnungen' erfasst, bzw. eingelesen und die QS-Rechnung inkl. Beilagen eingescannt bzw. der QS-Rechnung angehängt.
Dabei wird der Brutto-Rechnungsbetrag auf das Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' und evtl. Bezugsprovison ArbG als Minusbetrag auf das Konto '699 Übrige Finanzerträge' gebucht.
Die erfassten QS-Rechnungen werden (exkl. Einzahlungsschein) im Ordner 'Bezahlte Kreditoren Quellensteuer' alphabetisch (der letzte Beleg am Anfang) abgelegt.