Lohnkorrekturen

letzte Mutation 29.11.2025
 
Einleitung und Kapitelinhalt
Lohnkorrekturen sind Korrekturen für bestehende Lohnabrechnungen.
Positive und negative Lohnkorrekturen erfolgen bei Personen mit laufendem Einsatz in der Regel mittels einer Lohnkorrektur in einer Folgelohnabrechnung.
Bei Personen ohne laufenden Einsatz und unter bestimmten Umständen ist es jedoch besser und empfehlenswert, eine bestehende Lohnabrechnung zu löschen und mittels einer Lohnkorrektur eine neue korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Lohnabrechnungsprobleme wie auch solche die folgend nicht beschrieben sind jeweils mit B&F Solutions zu Besprechen und beheben.
 
 
Folgend finden Sie Beschreibungen und Links zu Detailbeschreibungen zu folgenden Lohnkorrekturen
 
Konventionalstrafen und Schadenersatz
Konventionalstrafen müssen in zwei Arten unterteilt werden:
A. Konventionalstrafe / Schadenersatz, mit welcher das Lohnguthaben um einen Teil reduziert wird
  • Ermitteln Sie den Betrag indem Sie die Anzahl Stunden mal den Grundlohn2 berechnen
  • Erfassen Sie den berechneten Betrag unter der Lohnart '830 Konventionalstrafe', bzw. '835 Schadenersatz'
B. Konventionalstrafe / Schadenersatz, mit welcher das gesamte Lohnguthaben storniert wird
  • Deaktivieren Sie im Personalstamm, Register 'Zusatz' die Flagfelder Ferien- und 13.-Monatslohnanteil.
  • Falls Sie auch vorhandenes Fondguthaben verrechnen möchten, müssen Sie die Lohnart/en '136 Ferienfond Auszahlung', bzw. '141 13.-Mt.-Fond Auszahlung' erfassen.
  • Erstellen Sie in der Rapporterfassung, Register [Akonto] eine 'Provisorische Lohnabrechnung', öffnen Sie die Lohnabrechnung um die mögliche Konventionalstrafe zu ermitteln.
  • Löschen Sie die 'Provisorische Lohnabrechnung' und erfassen Sie unter der Lohnart '830 Konventionalstrafe', bzw.  '835 Schadenersatz' den ermittelten Betrag.