Quellensteuer-Korrekturen

Letzte Mutation 06.12.2025
 
Einleitung
QS-Korrekturen sind Konsequenzen von selber festgestellten falschen QS-Abzüge oder QS-Differenzbeträge gemäss QS-Rechnung, bzw. Korrekturbeilage welche positiv oder negativ sein können.
B&F Solutions verwaltet als Treuhandstelle alle ins Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' gebuchten QS-Daten, zusätzlich im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS'. Das Erfassen der QS-Daten im Excel pro Kanton und Monat, ermöglicht das ermitteln und und verwalten von allen QS-Beträge gemäss 'QS-Abrechnungen' und 'QS-Rechnungen', sowie 'QS-Differenzen' und 'QS-Korrekturen' und enthält eine Zusammenfassung aller QS-Daten pro Monat.
Im Excel finden Sie im Register:
[Bemerkungen] weitere Infos zur Datenerfassung im Excel
[Beispiele] diverse Buchungsbeispiele.
Im Kapitel 'Quellensteuer Rechnungen erfassen und verwalten' finden Sie eine Beschreibung zur Arbeitsteilung zwischen Mandant und Treuhandstelle betreffend Verwaltung der QS-Rechnungen.
 
Wenn für das Backoffice eine Treuhandstelle z.B. B&F Solutions zuständig ist
Damit die Vorgehensweise und Arbeitsteilung zwischen Mandant und Treuhandstelle verständlich, und der administrative Aufwand möglichst gering ist, wurde folgendes festgelegt.
 
Grundsätzlich können QS-Korrekturen wie folgt unterschieden werden
a. Der ArbN ist noch im Einsatz, bzw. erhält noch weitere Lohnabrechnungen
b.  Der ArbN ist ausgetreten, bzw. erhält keine weiteren Lohnabrechnungen mehr
c. Die QS-Korrektur ist positiv
d.  Die QS-Korrektur ist negativ
a./c. Der ArbN ist noch im Einsatz, erhält noch weitere Lohnabrechnungen und die QS-Korrektur ist positiv
Die QS-Korrektur wird durch B&F ohne Rücksprache in einer Folgelohnabrechnung dem ArbN zurückerstattet.
a./d. Der ArbN ist noch im Einsatz, erhält noch weitere Lohnabrechnungen und die QS-Korrektur ist negativ
Die QS-Korrektur wird durch B&F ohne Rücksprache in einer Folgelohnabrechnung dem ArbN abgezogen.
b./c. Der ArbN ist ausgetreten, erhält keine weitere Lohnabrechnungen mehr und die QS-Korrektur ist positiv
  • QS-Korrekturen <= CHF 100.00 werden durch B&F ohne Rücksprache ausgebucht.
  • QS-Korrekturen >= CHF 100.00 werden durch B&F per Mail gemeldet und der Personaldienstleister informiert B&F per Mail, was mit der QS-Korrektur geschehen soll.
b./d. Der ArbN ist ausgetreten, erhält keine weitere Lohnabrechnungen mehr und die QS-Korrektur ist negativ
  • QS-Korrekturen <= CHF 50.00 werden durch B&F ohne Rücksprache ausgebucht.
  • QS-Korrekturen >= CHF 50.00 werden durch B&F per Mail gemeldet und der Personaldienstleister informiert B&F per Mail, was mit der QS-Korrektur geschehen soll. (ArbN Rg. stellen oder ausbuchen)!
 
Arbeiten Mandant
  • QS-Rechnungen kontrollieren, und 'Ursache von falschem QS-Abzug ermitteln' und bei QS-Differenzen wie folgt notieren wie die Differenz korrigiert wird:
  • Ausbuchen (kann zu Gunsten oder Lasten des Arbeitgeber sein)!
  • Lohnkorrektur (kann positive oder negative QS-Korrekturen sein)!
  • Rechnung an ArbN (unbezahlte Rechnungen müssen unbedingt als Debiverlust ausbuchen werden)!
  • QS-Abrechnung an Kt.? (QS-Abzug wurde vom QS-Amt abgelehnt und muss dem zuständigen QS-Amt nachgereicht werden)!
  •  Bei falsch erfasstem QS-Tarif, muss man im Register 'Anstellungsperioden' die entsprechende Korrektur vornehmen.
  • QS-Rechnung inkl. Beilagen zu QS-Korrekturen wöchentlich der Treuhandstelle zustellen.
    Wenn die QS-Rechnungen per Mailanhang der Treuhandstelle zugestellt werden, muss jede Rechnung einzeln eingescannt, bzw. als PDF-Datei im Mailanhang enthalten sein.
 
Arbeiten Treuhandstelle
  • QS-Rechnungen kontrollieren und bei QS-Differenzen folgende Korrekturmassnahme zur QS-Korrektur notieren:
  • Ausbuchungen (Punkt 1.1, QS-Korrekturen direkt im Kto. 2005 erfassen)
  • Lohnkorrekturen (Punkt 1.2, QS-Korrekturen mittels Rapporterfassung)
  • Rechnung an ArbN stellen (Punkt 1.3, und unbezahlte als Debiverlust ausbuchen)
  • QS-Abrechnung für Kt.? erstellen und QS-Amt übermitteln (Punkt 1.4, QS-Abrechnung an Kt.?)
  • QS-Rechnung vom QS-Amt (als Kreditor erfassen und Belege anhängen)
  • Bruttobeträge gem. QS-Rechnung und alle QS-Korrekturen im Excel 'Kreditoren-Zusammenstellung QS' erfassen/verwalten
  • QS-Differenzbeträge zwischen QS-Abrechnung und QS-Rechnung gem. Kapitel' Quellensteuer-Korrekturen' verwalten.
  • Die QS-Rechnung inkl. Einzahlungsschein und Beilagen zu QS-Korrekturen werden unter 'Kreditoren', 'Rechnungen' erfasst, bzw. eingelesen und die QS-Rechnung inkl. Beilagen eingescannt bzw. der QS-Rechnung angehängt.
    Dabei wird der Brutto-Rechnungsbetrag auf das Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' und evtl. Bezugsprovison ArbG als Minusbetrag auf das Konto '699 Übrige Finanzerträge' gebucht.
  • Die erfassten QS-Rechnungen werden (exkl. Einzahlungsschein) im Ordner 'Bezahlte Kreditoren Quellensteuer' alphabetisch (der letzte Beleg am Anfang) abgelegt.