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Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen

letzte Mutation 01.12.2025
 
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen beschrieben.
Durch das neu erstellen von Lohnabrechnungen, werden sämtliche FiBu-Buchungen, welche durch das erstellen der Lohnabrechnung gebucht wurden, wieder gelöscht.
 
Wir unterscheiden Lohnkorrekturen in folgende Kategorien
A.  Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche noch nicht überwiesen wurden
B.  Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche überwiesen wurden
 
A.   Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche noch nicht überwiesen wurden
Wenn die Lohnabrechnung noch nicht überwiesen, bzw. ausbezahlt wurde, wird eine Lohnkorrektur in der Regel durch das Löschen der Lohnabrechnung und anschliessender Korrektur in der Rapporterfassung und erneutem verbuchen der Rapporte in den Lohn korrigiert.
 
B.   Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche überwiesen wurden
B1.  Voraussetzungen für folgende Lohnkorrekturen
B2.  Allgemeines für alle Lohnkorrekturen von Temporärpersonal
 
B1.  Voraussetzungen für folgende Lohnkorrekturen
 
B2.  Allgemeines für alle Lohnkorrekturen von Temporärpersonal
Damit eine überwiesene Lohnabrechnung korrigiert werden kann, müssen Sie wie folgt vorgehen:
B.  Arbeitnehmer ohne Einsatz und Lohnguthaben, müssen wie folgt unterschieden werden
B.1  Positive Lohnkorrekturen, diese können mit einer Standardverarbeitung erfolgen.
B.2  Negative Lohnkorrekturen, diese müssen von einer berechtigten Person wie folgt korrigiert werden: