Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen
letzte Mutation 01.12.2025
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen beschrieben.
Durch das neu erstellen von Lohnabrechnungen, werden sämtliche FiBu-Buchungen, welche durch das erstellen der Lohnabrechnung gebucht wurden, wieder gelöscht.
Wir unterscheiden Lohnkorrekturen in folgende Kategorien
A. Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche noch nicht überwiesen wurden
B. Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche überwiesen wurden
A. Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche noch nicht überwiesen wurden
Wenn die Lohnabrechnung noch nicht überwiesen, bzw. ausbezahlt wurde, wird eine Lohnkorrektur in der Regel durch das Löschen der Lohnabrechnung und anschliessender Korrektur in der Rapporterfassung und erneutem verbuchen der Rapporte in den Lohn korrigiert.
B. Lohnkorrekturen von bestehenden Lohnabrechnungen welche überwiesen wurden
B1. Voraussetzungen für folgende Lohnkorrekturen
B2. Allgemeines für alle Lohnkorrekturen von Temporärpersonal
B1. Voraussetzungen für folgende Lohnkorrekturen
-
Entsprechende Berechtigung für für folgende Arbeitsschritte.
-
Bestehende Lohnüberweisung kann, bzw. wird auf Bank nicht gelöscht.
-
Lohnabrechnung, bzw. Lohnkorrektur ist für Temporäres Personal
B2. Allgemeines für alle Lohnkorrekturen von Temporärpersonal
Damit eine überwiesene Lohnabrechnung korrigiert werden kann, müssen Sie wie folgt vorgehen:
B. Arbeitnehmer ohne Einsatz und Lohnguthaben, müssen wie folgt unterschieden werden
B.1 Positive Lohnkorrekturen, diese können mit einer Standardverarbeitung erfolgen.
B.2 Negative Lohnkorrekturen, diese müssen von einer berechtigten Person wie folgt korrigiert werden:
-
Unter dem Menü 'Personal', 'Zahlungsarchiv' wählen.
-
Im Bereich 'Einzelbuchungen' muss die fehlerhafte Lohnabrechnung markiert und mittels 'Delete' Taste gelöscht werden. (Anschliessend steht die Lohnabrechnung wieder zur Bearbeitung zur Verfügung).
-
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnabrechnungen' wählen.
-
Die entsprechende Lohnabrechnung ausdrucken und anschliessend löschen.
-
In der Rapporterfassung die Korrektur vornehmen und mittels Lohnart '400 Spezielles ohne SL-pflicht' Ausgleichsbetrag erfassen, damit der Auszahlungsbetrag mit dem alten übereinstimmt.
-
Rapporte wieder verbuchen.
-
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnabrechnungen' wählen und korrigierte Lohnabrechnung drucken, das Valuta-Datum im Lohnzahlungsfenster mit demjenigen der alten, bzw. 1. Lohnüberweisung mutieren und mittels Schaltfläche [Zahlungsauftrag] den Zahlungsauftrag (ohne die Dateiübertragung) ausführen.
-
Die 'MsgBox' wurde der Zahlungsauftrag korrekt ausgeführt' mit 'Ja' bestätigen.
-
Falls mittels Lohnart '400 Spezielles ohne SL-pflicht' erfasste Ausgleichsbetrag vom ArbN zurückverlangt wird, muss dem ArbN noch eine Rechnung gestellt werden. Dabei wird das Rechnungsdatum auf das Datum der Lohnüberweisung festgelegt und unter Positionen die Bezeichnung 'unser Guthaben aufgrund der Lohnkorrektur gemäss Lohnabrechnungsbeilage vom Datum' und das Konto auf '4090' festgelegt.