Im TWM ist es möglich, eine provisorische Lohnabrechnung ohne oder mit Akontoberechnung zu erstellen.
Damit in der Lohnabrechnung die Abzüge für NBUV, ALV und Quellensteuer korrekt berechnet werden, muss durch das System die letzte Anstellungsperioden auf das Bis-Datum des letzten Arbeitstages (bei QS-pflichtigen + 2 Tage) mutiert werden. Bei QS-pflichtigen muss das System bei einem Unterbruch von >14 Tage eine neue Anstellungsperiode generieren, welche durch das Löschen der provisorischen Lohnabrechnung automatisch wieder gelöscht wird.
Eine provisorischen Lohnabrechnung enthält sämtliche Guthaben (inkl. Kinderzulagen) und Sozialleistungsabzüge wie (UV, KTG, WBK, BVG, QS und evtl. FAR/VRM).
Netto-Akontoguthaben 1 = Brutto-Akontoguthaben abzüglich bereits ausbezahlte Akontobezüge.
Netto-Akontoguthaben 2 = Netto-Akontoguthaben auf die nächsten CHF 50.-, bzw. 100.- gerundet.
Akontoberechnung bei Lohnpfändung
Wenn ein ArbN eine Lohnpfändung (LP) hat, werden dessen LP-Angaben im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] erfasst / mutiert und im Register [Akonto] angezeigt. Das System unterscheidet Lohnpfändung mit Existenzminimum (Feld 'Mindestrest') und Ratenzahlungen, bzw. Pauschalbetrag (Feld 'Zahlungsbetrag').
Bei der Berechnung des Akontoguthaben, werden Lohnpfändungen berücksichtigt. Zum Bsp. kann einem ArbN mit Existenzminimum nie mehr Akonto ausbezahlt werden, als das monatliche Existenzminimum ist.
Wenn eine 'provisorischen Lohnabrechnung' besteht, können keine Rapporte erfasst und Rapportdaten mutiert werden.
Wenn eine 'provisorischen Lohnabrechnung' besteht kann kein Akontobetrag verbucht werden.