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Lohnkorrekturen mittels Folgelohnabrechnungen

letzte Mutation 01.12.2025
 
 
Einleitung
Im folgenden Kapitel finden Sie die Beschreibungen und Links zu Detailbeschreibungen zu Lohnkorrekturen in einer
Folgelohnabrechnungen.
 
Lohnkorrektur von bestehenden Lohnabrechnungen welche überwiesen wurden
Wenn die Lohnabrechnung bereits überwiesen wurde, muss die Lohnkorrektur am besten in eine Folgelohnabrechnung integriert werden. Dazu muss die Lohnkorrektur auf einem TWM-Mutationszettel (die Vorlage ist in der Textverarbeitung des Einsatzes) festgehalten werden, welcher mit den Rapporten zusammen aufbewahrt und verarbeitet wird. Alternativ kann die Korrektur direkt mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Hinweise zu Lohn- und Rechnungs-Korrekturen
  • Lohnkorrekturen, welche auch eine Rechnungskorrektur zur Folge haben, können unter bestimmten Voraussetzungen gemäss Kapitel Rechnungskorrekturen korrigiert werden.
  • Bei Lohnkorrekturen unter der Lohnart '129 Lohnkorrektur' muss der Korrekturbetrag vom Grundlohn 2 (inkl. Ferien, Feiertags- und 13. Monatslohn) berechnet werden.
  • Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Auszahlungsbetrag '<=0' ist, wird durch das System automatisch in der Rapporterfassung, Register [Akonto] sowie in der Lohnabrechnung ein Akontobetrag gebucht, welcher dazu führt, dass der Lohnauszahlungsbetrag ca. CHF 1.00 ist.