LohnabrechnungenLetzte Mutation 30.07.2025
Einleitung
Aus Sicherheitsgründen ist bei Lohnabrechnungen von temporären ArbN nur das Lohnabrechnungsdatum mutierbar.
Somit sind Korrekturen nur durch das Löschen der Lohnabrechnung und erfassen / mutieren in der Rapporterfassung möglich.
Wir unterscheiden die Lohnabrechnungen in folgende Kategorien:
Allgemeine Hinweise zu den Lohnabrechnungen von Temporären
Lohnkorrekturen:
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtigen Gehalts (Gültig im 2025)
Der maximal pflichtige ALV1- und UV-Betrag ist:
Pro Jahr: CHF 148'200.-
Pro Monat: CHF 148'200.- / 12 = 12'350.-
Pro Tag: CHF 148'200.- / 360 = 411.65
Bsp. Lohnabrechnungs-Datum 15.01.2019 Gehalt für diese Zeit = CHF 8'000.-
Berechnung des ALV1- und UV-pflichtiger Betrag für 15 Tage: 15 Tage x 411.65 = 6'174.75
Berechnung der Beiträge für AHV, UV, KTG und BVG-Basis:
Bei der Berechnung der AHV, UV, KTG und BVG-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil', welcher in einen Fond zurückgestellt wird, nicht berücksichtigt.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil in die AHV, UV, KTG und BVG-Basis berechnet.
Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis:
Bei der Berechnung der FAR- und WBK/VZK-Basis wird der 'Ferien- und 13.Mt-Anteil' immer berücksichtigt, auch wenn dieser Anteil in ein Fond gebucht wird.
Dafür wird die Auszahlung des Ferien- oder 13.-Mt.-Anteil nicht in die FAR- und WBK/VZK-Basis Basis berechnet.
Muster Lohnabrechnung:
Im Kapitel 'Muster-Lohnabrechnungen mit Erläuterungen' finden Sie Infos inkl. einer Muster-Lohnabrechnung zu den möglichen Lohnabrechnung (mit dem alten und neuen Design) für temporäre ArbN.
Diese sollen dazu beitragen, die Lohnabrechnungen und deren Inhalt verständlich zu machen.
Diese Musterlohnabrechnungen werden und z. Bsp. für die Ausbildung interner Mitarbeiter genutzt.
B&F kann Ihnen auch eine Musterlohnabrechnung im PDF-Format zustellen damit Sie diese z.B. auf Ihrer Homepage veröffentlichen können.
Urlaubssaldo:
Der Urlaubssaldo entspricht bei temporären ArbN im Stundenlohn dem Wert aller Ferienbuchungen bis zum Datum der Lohnabrechnung (Guthaben aus Arbeitsleistungen, abzüglich allen Ferienbezügen durch Rapporterfassung unter der Lohnart '135 Ferienbezug'), welche im Leistungskalender gespeichert, bzw. verwaltet werden.
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