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Rapportverarbeitung mit Rechnungsstellung und Lohnverarbeitung

Letzte Mutation 08.10.2025
 
 
Einleitung
Folgendes finden Sie eine Zusammenfassung der 'Rapporterfassung', 'Rechnung-' und 'Lohnverarbeitung'.
Details können den aufgeführten Kapiteln entnommen werden.
Bei Personen mit Quellensteuer oder Lohnpfändung beachten Sie die Erläuterungen im Kapitel Lohnverarbeitung QS- oder LP-pflichtige.
 
ü
 
 Beschreibung
 
1.
 Rapporterfassung vorbereiten (siehe dazu Kapitel Rapporterfassung vorbereiten)
 
2.
 Rapporterfassung (siehe dazu Kapitel  Rapporterfassung)
 
3.
 Fällige Vermittlungsprämien ermitteln und erfassen (siehe dazu Kapitel Vermittlungsprämien verwalten)
 
4.
 Rapportabgabe kontrollieren (siehe a. Kapitel Rapportabgabe)
 
5.
 Kontrolle der erfassten Rapport (siehe dazu Kapitel Rapportjournal- & Kontrolle)
 
6.
 Kontrolle des Rapport- und Akonto-Status (siehe dazu Kapitel (Prüfen des Rapport- und Akontostatus)
 
7.
 Rapporte in Lohn verbuchen
 
8.
 QS-Abrechnung erstellen und QS-prozente/-abzüge kontrollieren.
 (das ist nur bei der Lohnverarbeitung von QS-pflichtigen nötig, siehe dazu Kapitel Quellensteuer-Abrechnung).
 
9.
 Zahlungsjournal drucken und dieses darauf prüfen, dass keine Minusbeträge enthalten sind.
 Falls Minusbeträge enthalten sind, darf der Zahlungsauftrag nur ohne diese Mitarbeiter ausgeführt werden.
 Minusbeträge müssen in der Regel durch löschen der Lohnabrechnung und einer Rapportmutationen korrigiert
 werden, bis der Zahlungsauftrag keine Minusbeträge mehr enthält. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie B&F!
 
10.
 Lohnabrechnungen erstellen und überweisen (s. dazu Kapitel Lohnabrechnung erstellen- und auszahlen)
 
11.
 Rapporte in Debitoren verbuchen (siehe dazu Kapitel Rapportverbuchung in Debitoren)
 
12.
 Rechnungen erstellen (siehe dazu Kapitel Rechnungen erstellen)
 
13.
 Kontrolle der Rechnungen, bei Fehler, evtl. Rechnung löschen, in der Rapporterfassung Korrektur
 vornehmen und dann die Rapporte nochmals verbuchen.
 
14.
 Rechnungen drucken, bzw. mailen.
 Wenn eine Debitorenabtretung besteht, (siehe dazu Kapitel Factoringexport)
Rentner sind bis zum Freibetrag (2025: CHF 16'800.- pro Jahr bzw. CHF 1'400.- pro Monat) von der AHV, FAR und WBK/VZK befreit.
Zudem sind Rentner nicht ALV-pflichtig