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Kreditoren löschen oder stornieren

letzte Mutation 11.06.2025
 
 
Einleitung
Kreditoren dürfen im aktuellen Geschäftsjahr gelöscht werden, solange der Abschluss, bzw. die MWSt.-Abrechnung für das 4. Quartal noch nicht erstellt wurde.
Hingegen dürfen Vorjahres-Kreditoren nachdem der Abschluss für das Vorjahr abgeschlossen ist, bzw. alle MWSt.-Abrechnung für das Vorjahr erstellt wurden, nicht gelöscht werden, da sonst die MWSt, bzw. die Vorsteuerdaten verändert würden. Deshalb müssen Vorjahres-Kreditoren wie folgt storniert werden.
 
 
Workflow Vorjahres-Kreditoren stornieren