Vorjahresrapporte & Taggelder verarbeitenletzte Mutation 25.01.2026
Einleitung
Da ArbG-Taggelder Sozialleistungspflichtig sind, müssen diese vor der 1. Lohnabrechnung im neuen Jahr, bzw. vor der Abgabe der Lohndeklaration (AHV, SUVA, BVG oder KTG), und Sperren der Lohnbuchhaltung abgerechnet werden.
Später erfasste Vorjahresrapporte und ArbG-Taggelder müssen Periodengerecht erfasst, jedoch unbedingt mit einem Datum im neuen Jahr abgerechnet werden.
Taggeldabrechnungen
Taggeldguthaben sollten wenn möglich, jeweils per Ende Jahr abgerechnet, bzw. abgegrenzt werden.
Dazu müssen anfangs Januar bei den Versicherungen alle ausstehenden Taggeldabrechnungen verlangt werden.
Auf Basis dieser Taggeldabrechnungen wird im Vorjahr eine Lohnabrechnung mit dem Taggeld und den Akontozahlungen auf das Taggeld erstellt.
Taggeldzahlungen, welche durch die Versicherung im neuen Jahr überwiesen und einer Lohnabrechnung im Vorjahres abgerechnet wurden, müssen gemäss Kapitel Taggelder abgrenzen und TG-Transitkonten kontrollieren abgegrenzt werden.
Vorjahres Rapport verbuchen (Lohnabrechnung und Fakturierung)
Die Vorjahresrapporte werden mit folgenden Ausnahmen gemäss Kapitel Rapportverarbeitung mit Rechnungsstellung- und Lohnverarbeitung verarbeitet.
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