Jeweils nachdem sämtliche Unterlagen (der folgend aufgeführten Ordner) eines Monats abgelegt sind, werden diese der zuständigen Person der Treuhandstelle zugestellt:
Bankauszüge inkl. Belege (alle Unterlagen, welche noch nicht erfasst wurden. Detailinfos zur Verwaltung der Bank finden Sie im Kapitel Bankformulare verarbeiten & Saldoabstimmung).
Postkontoauszug inkl. Belege (Die Verwaltung des Postkonto und Ablage der Postkontobelege erfolgt analog zur Bank. Siehe dazu Kapitel Bankformulare verarbeiten & Saldoabstimmung).
Die Geschäftsfälle werden durch die Treuhandstelle kontiert und erfasst und anschliessend je nach Vereinbarung durch die Treuhandstelle abgelegt oder an den Mandant zur Ablage zurückgesandt.
Die Erfassung dieser Unterlagen bildet die Voraussetzung zur Erstellung der korrekten MWSt-Abrechnung.