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Gesuch stellen, Geld erhalten und Abrechnen

Letzte Mutation 07.09.2025
 
 
Einleitung
Im Kapitel 'Weiterbildungen für Temporäre' finden Sie Allgemeine Infos zum Thema Weiterbildung und im Kapitel 'Weiterbildungs-Anspruch prüfen' zu den Voraussetzungen. Zudem finden Sie weiter Detailinfos auf der Homepage von temptraining.ch.
Im folgenden Kapitel wird Antrag auf ein Gesuch für Weiterbildung und zur Abrechnung von Weiterbildungs- & Kurskosten, sowie zur Lohnersatzleistungen durch den Personaldienstleister beschrieben.
Sie können Ihr Weiterbildungsgesuch bei temptraining stellen, bevor oder nachdem Sie Ihre Weiterbildung besucht haben.
 
 
Gesuchstellung vor der Weiterbildung
Weiterbildungskosten abrechnen
Weiterbildungskosten werden in folgendem Umfang vergütet (Stand Juli 2024)
Workflow des Antrags auf Weiterbildungskosten
temptraining
c/o swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
 
Die Lohnausfallentschädigung
Voraussetzungen für Lohnausfallentschädigung
Es besteht nur ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung für Weiterbildungen wenn:
 
Berechnung der Lohnausfallentschädigung
Die Lohnausfallentschädigung wird anhand des letzten Basislohnes pro Stunde (Lohn exkl. Feiertags- Ferien und 13.-Monatslohn) und der Anzahl Stunden berechnet.
Für die Lohnausfallentschädigung gibt es genau wie beim Kursbetrag eine Höchstgrenze pro Tag.
Für Lohnausfall gilt: max. CHF 250.- pro Kurstag, resp. CHF 29.75 pro Stunde.
Zudem ist die max. Lohnausfallentschädigung wie folgt von den geleisteten Einsatzstunden abhängig:
CHF    250.- bei 176 Stunden / CHF       750.- bei 352 Stunden / CHF 1'250.- bei 528 Stunden /
CHF 2'000.- bei 704 Stunden / CHF 2'250.- bei 880 Stunden, innerhalb der ersten 6 Monate.
Wobei in einem Kalenderjahr nicht mehr als CHF 2'000.- an Lohnausfallenschädigung entrichtet werden darf.
  • Die Lohnausfallentschädigung kann nicht fix im Voraus berechnet werden.
  • Gründe dafür sind Abzüge, wie beispielsweise Quellensteuern.
  • Eine provisorische Berechnung erstellt temptraining anhand des eingereichten Stundenplans.
  • Eine Anpassung ist bei der Auszahlung möglich. Dies anhand der Kursbestätigung.
 
Lohnausfallentschädigung und evtl. Weiterbildungskosten für den Lohn erfassen
Aus administrativen Gründen empfehlen wir (exkl. bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif') die Auszahlung durch temptraining für Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleisteten Zahlungen für Weiterbildungskosten, direkt an den ArbN zu vergüten.
Wenn die Auszahlung für ArbN Ansprüche, bzw. (Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleistete Kurskosten oder Spesen) an den Personaldienstleister ausbezahlt werden, können diese mittels Rapporterfassung wie folgt erfasst werden:
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten erfassen
Wenn die Kurskosten durch den Personaldienstleister abgerechnet werden, müssen  folgende Buchungen erfolgen:
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten mittels Lohnabrechnung verrechnen
Wenn ArbN einen gebuchten Kurs nicht besuchen, erhält der Personaldienstleister trotzdem eine Rechnung dafür.
Er kann diese Kosten aber nicht von Temptraining zurückfordern, jedoch dem ArbN vom Lohn abziehen.
Damit solche Kurskosten dem ArbN im Lohn abgezogen werden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: