Gesuch stellen, Geld erhalten und Abrechnen
Letzte Mutation 07.09.2025
Einleitung
Im folgenden Kapitel wird Antrag auf ein Gesuch für Weiterbildung und zur Abrechnung von Weiterbildungs- & Kurskosten, sowie zur Lohnersatzleistungen durch den Personaldienstleister beschrieben.
Sie können Ihr Weiterbildungsgesuch bei temptraining stellen, bevor oder nachdem Sie Ihre Weiterbildung besucht haben.
Gesuchstellung vor der Weiterbildung
-
Ins Webportal einloggen / Benutzerkonto erstellen
-
Kursangebote durchstöbern
- Prüfen Sie im Kursverzeichnis, ob Ihr gewünschter Kurs von temptraining anerkannt ist.
- Gesuche werden nur für anerkannte Kurse bewilligt.
- Alle anerkannten Kurse finden Sie im Kursverzeichnis im Webportal.
-
Prüfen dass alle Bedingungen erfüllt sind?
-
Wenn Sie sicher wollen, dass die Weiterbildung bezahlt wird, müssen Sie den Bescheid von temptraining abwarten.
-
Die Kurskosten müssen vorerst durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer selbst bezahlt werden.
-
Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Kopien der Lohnabrechnungen inkl. gearbeitete Temporärstunden und Nachweis der GAV-Beiträge
-
Bescheid von temptraining
temptraining gibt Ihnen schriftlich Bescheid, ob Ihr Gesuch angenommen wurde.
-
-
Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Kursteilnahmebestätigung
- Rechnungskopie der Kurskosten
- Zahlungsnachweis der Kurskosten
- Ggf. Spesenbelege
- Ggf. Nachweis für Lohnausfall während Kurszeiten inkl. Stundenrapport
- Für Personalverleiher: Lohnabrechnung des ArbN mit Nachweis der Auszahlung für Lohnausfallentschädigung
-
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben und alle Bedingungen erfüllen, überweist Ihnen temptraining nun Ihren Weiterbildungsbeitrag.
Weiterbildungskosten abrechnen
Weiterbildungskosten werden in folgendem Umfang vergütet (Stand Juli 2024)
Workflow des Antrags auf Weiterbildungskosten
temptraining
c/o swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
Die Lohnausfallentschädigung
Voraussetzungen für Lohnausfallentschädigung
Es besteht nur ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung für Weiterbildungen wenn:
-
Der Kurs pro Woche nicht mehr als 5 Tage dauert und zwischen Montag bis Samstag und 08:00 und 18:00 Uhr stattfindet
-
Der Kurs muss mindestens 4 Stunden und im darf maximal 8,4 Stunden pro Kurstag dauern.
Berechnung der Lohnausfallentschädigung
Die Lohnausfallentschädigung wird anhand des letzten Basislohnes pro Stunde (Lohn exkl. Feiertags- Ferien und 13.-Monatslohn) und der Anzahl Stunden berechnet.
Für die Lohnausfallentschädigung gibt es genau wie beim Kursbetrag eine Höchstgrenze pro Tag.
Für Lohnausfall gilt: max. CHF 250.- pro Kurstag, resp. CHF 29.75 pro Stunde.
Zudem ist die max. Lohnausfallentschädigung wie folgt von den geleisteten Einsatzstunden abhängig:
CHF 250.- bei 176 Stunden / CHF 750.- bei 352 Stunden / CHF 1'250.- bei 528 Stunden /
CHF 2'000.- bei 704 Stunden / CHF 2'250.- bei 880 Stunden, innerhalb der ersten 6 Monate.
Wobei in einem Kalenderjahr nicht mehr als CHF 2'000.- an Lohnausfallenschädigung entrichtet werden darf.
| | -
Die Lohnausfallentschädigung kann nicht fix im Voraus berechnet werden.
-
Gründe dafür sind Abzüge, wie beispielsweise Quellensteuern.
-
Eine provisorische Berechnung erstellt temptraining anhand des eingereichten Stundenplans.
-
Eine Anpassung ist bei der Auszahlung möglich. Dies anhand der Kursbestätigung.
|
Lohnausfallentschädigung und evtl. Weiterbildungskosten für den Lohn erfassen
Aus administrativen Gründen empfehlen wir (exkl. bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif') die Auszahlung durch temptraining für Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleisteten Zahlungen für Weiterbildungskosten, direkt an den ArbN zu vergüten.
Wenn die Auszahlung für ArbN Ansprüche, bzw. (Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleistete Kurskosten oder Spesen) an den Personaldienstleister ausbezahlt werden, können diese mittels Rapporterfassung wie folgt erfasst werden:
-
Für Lohnausfallentschädigungen werden unter der Lohnart '1073 Lohnausfall Weiterbildung' die Anzahl Stunden der Kursdauer erfasst.
| | -
Das System übernimmt in die Spalte 'Lohn' den Grundlohn 1, welcher max. CHF 29.75 sein darf.
-
Der Lohnaufwand für Weiterbildung wird im TWM auf das Konto '4001 Lohnausfall Weiterbildung' gebucht.
-
Damit ein Controlling betreffend Kosten und Ertrag für Weiterbildung möglich ist, müssen auch Zahlungen von temptraining für Lohnausfall, ins Konto '4001 Lohnausfall Weiterbildung' gebucht werden.
|
-
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten und max. CHF 300.- für Spesen (welche durch den ArbN bezahlt wurden), werden unter der Lohnart '4020 Spesen (Repräsentation)' erfasst.
| | Bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif', bzw. wenn eine Verwaltung der Soll-/Ist-Stunden erfolgt, müssen die Ausfallstunden auch unter der Lohnart '1073 Lohnausfall Weiterbildung' erfasst werden, wenn die Auszahlung direkt an den ArbN erfolgte, damit die Ist-Stunden im Jahreskalender korrekt sind.
|
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten erfassen
Wenn die Kurskosten durch den Personaldienstleister abgerechnet werden, müssen folgende Buchungen erfolgen:
-
Die Kreditoren-Rechnung für die Kurskosten wird auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
-
Die Rückerstattung durch temptraining wird auch auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
| | Somit sollte per Jahresende der Saldo im Konto 1192 dem Guthaben der offenen Rückvergütungen entsprechen.
|
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten mittels Lohnabrechnung verrechnen
Wenn ArbN einen gebuchten Kurs nicht besuchen, erhält der Personaldienstleister trotzdem eine Rechnung dafür.
Er kann diese Kosten aber nicht von Temptraining zurückfordern, jedoch dem ArbN vom Lohn abziehen.
Damit solche Kurskosten dem ArbN im Lohn abgezogen werden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
-
Die Kreditoren-Rechnung für die Kurskosten wird auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
-
Auf Basis der Rechnung für die Kurskosten werden dem ArbN mittels Lohnart '843 Weiterbildungs Kurskosten' die Kurskosten abgezogen. (Dieser Betrag wird auch ins Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht).
-
Die Rückerstattung durch temptraining wird auch auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
Wenn der Personaldienstleister von Temptraining den Beleg, bzw. die Zahlung erhält (und diese dem ArbN bereits im Lohn abgezogen hat), werden auf Basis dieses Beleg, dem ArbN mittels Lohnart '843 Weiterbildungs Kurskosten' die Kurskosten wieder zurückvergütet.
| | Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, das die Kurskosten nicht durch den Personaldienstleister bezahlt werden.
|