Gesuch stellen, Geld erhalten und Abrechnen

Letzte Mutation 07.09.2025
 
 
Einleitung
Im Kapitel 'Weiterbildungen für Temporäre' finden Sie Allgemeine Infos zum Thema Weiterbildung und im Kapitel 'Weiterbildungs-Anspruch prüfen' zu den Voraussetzungen. Zudem finden Sie weiter Detailinfos auf der Homepage von temptraining.ch.
Im folgenden Kapitel wird Antrag auf ein Gesuch für Weiterbildung und zur Abrechnung von Weiterbildungs- & Kurskosten, sowie zur Lohnersatzleistungen durch den Personaldienstleister beschrieben.
Sie können Ihr Weiterbildungsgesuch bei temptraining stellen, bevor oder nachdem Sie Ihre Weiterbildung besucht haben.
 
 
Gesuchstellung vor der Weiterbildung
  • Ins Webportal einloggen / Benutzerkonto erstellen
    Unter portal.temptraining.ch kann ein Benutzerkonto erstellt, einloggt und verifiziert werden.
     
  • Kursangebote durchstöbern
    - Prüfen Sie im Kursverzeichnis, ob Ihr gewünschter Kurs von temptraining anerkannt ist.
    - Gesuche werden nur für anerkannte Kurse bewilligt.
    - Alle anerkannten Kurse finden Sie im Kursverzeichnis im Webportal
     
  • Prüfen dass alle Bedingungen erfüllt sind?
    Die Bedingungen, um sich mit temptraining weiterbilden zu können, finden Sie im Kapitel 'Weiterbildung für Temporäre'.
     
  • Zum Kurs anmelden
    Wenn Sie sicher wollen, dass die Weiterbildung bezahlt wird, müssen Sie den Bescheid von temptraining abwarten.
     
  • Kurs bezahlen
    Die Kurskosten müssen vorerst durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer selbst bezahlt werden.
     
  • Gesuch stellen
    Ihr Weiterbildungsgesuch stellen Sie über das Webportal portal.temptraining.ch.
    Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
    - Kopien der Lohnabrechnungen inkl. gearbeitete Temporärstunden und Nachweis der GAV-Beiträge
     
  • Bescheid von temptraining
    temptraining gibt Ihnen schriftlich Bescheid, ob Ihr Gesuch angenommen wurde.
     
  • Kurs besuchen
     
  • Auszahlung beantragen
    Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
    - Kursteilnahmebestätigung
    - Rechnungskopie der Kurskosten
    - Zahlungsnachweis der Kurskosten
    - Ggf. Spesenbelege
    - Ggf. Nachweis für Lohnausfall während Kurszeiten inkl. Stundenrapport
    - Für Personalverleiher: Lohnabrechnung des ArbN mit Nachweis der Auszahlung für Lohnausfallentschädigung
     
  • Geld erhalten
    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben und alle Bedingungen erfüllen, überweist Ihnen temptraining nun Ihren Weiterbildungsbeitrag.
     
Weiterbildungskosten abrechnen
Weiterbildungskosten werden in folgendem Umfang vergütet (Stand Juli 2024)
  • Kurskosten: Diese beinhalten die Beratungsgebühren, Anmeldegebühren, Schulgebühren, Lehrmittel bis CHF 100.- pro Kurs und die Prüfungsgebühren
  • Pauschaler Spesenbeitrag von CHF 15.- pro Kurstag für Verpflegung, CHF 30.- pro Kurstag für Mobilität (bzw. CHF 50.- wenn der Kurs mehr als 100 km vom Wohnort stattfindet) und CHF 100.- pro Kurstag für Unterkunft, bei mehrtägigen Kursen aber maximal CHF 300.- Total, innerhalb der rollierenden 12 Monate. Lohnausfallentschädigung in Form von:- Halbtagespauschale von CHF 125.- bei Kurszeit von 3 – 4,99 Stunden,
  • Tagespauschale von CHF 250.- ab 5 Stunden Kurszeit sofern maximal fünf Kurstage pro Woche auf Wochentage von Montag bis Samstag fallen, zwischen 07.00 und 19.00 Uhr stattfinden und der Weiterbildungskurs mindestens drei Stunden pro Tag dauert. Durch den Kursbesuch muss ein effektiver Lohnausfall entstehen und es darf sich nicht um Online- oder Fernkurse oder Laufbahn- resp. Standortbestimmungen handeln. Ausgenommen sind weiter Kurse des SBV in Spanien und Portugal.
  • Ein Leistungsanspruch nach Abs. 2 dieser Bestimmung, beginnt bei 88 Einsatzstunden und der Weiterbildungsbetrag pro Stunde wird auf CHF 5.68 festgelegt.
    Der maximale Anspruch beträgt:
  • für Kurskosten: CHF 800.- pro Kurstag und maximal CHF 5'000.- innerhalb von 12 Monaten
  • für Laufbahn- resp. Standortbestimmungen, maximal CHF 1'000.- innerhalb von 12 Monaten
  • für Lohnausfallentschädigung: maximal CHF 2'250.- pro Kalenderjahr
  • Weiterbildungen, deren Kurskosten CHF 800 übersteigen, können ausnahmsweise und auf begründeten Antrag bei der Geschäftsstelle Weiterbildung im Ausbildungsverzeichnis publiziert werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf diese Publikation.
  • Weitere Angaben zu den Vergütungen finden Sie auf der Homepage www.temptraining.ch, bzw. im Reglement unter
    'Art. 18 Förderung der Weiterbildung',
     
     
Workflow des Antrags auf Weiterbildungskosten
  • Auf www.temptraining.ch kann unter 'Geld erhalten' nach Kursende der Antrag zur Auszahlung gestellt werden.
    Stellen Sie alle folgend aufgeführten Dokumente welche beim Antrag gefordert werden zusammen:
  • Kursteilnahmebestätigung, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis zum Kurs, Überweisungs, bzw. Bankkonto und Spesenbelege.
  • Nachweis für den Lohnausfall, welcher beim Antrag durch den Personaldienstleister mittels Lohnabrechnung, auf welcher der Lohnausfall Weiterbildung' enthalten ist bestätigen wird.
  • Wenn der ArbN den Antrag der Weiterbildungskosten beantragt, muss der ArbG dem ArbN den Lohnausfall mittels der Textvorlage 'Bestätigung Lohnausfall', welche im Textsystem des Personalstammes enthalten ist, bestätigen.
  • Klicken Sie im Bereich 'Für Personaldienstleister' auf die Schaltfläche [jetzt das Geld erhalten].
  • Beantworten Sie die Fragen auf dem 'Antrag zur Auszahlung via Vermittler'.
  • Drucken Sie das Antragsformular mittels Schaltfläche [PDF drucken].
  • Senden Sie das Antragsformular inkl. sämtlichen Belege / Quittungen an folgende Adresse:
temptraining
c/o swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
 
Die Lohnausfallentschädigung
Voraussetzungen für Lohnausfallentschädigung
Es besteht nur ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung für Weiterbildungen wenn:
  •  Der Kurs pro Woche nicht mehr als 5 Tage dauert und zwischen Montag bis Samstag und 08:00 und 18:00 Uhr stattfindet
  •  Der Kurs muss mindestens 4 Stunden und im darf maximal 8,4 Stunden pro Kurstag dauern.
 
Berechnung der Lohnausfallentschädigung
Die Lohnausfallentschädigung wird anhand des letzten Basislohnes pro Stunde (Lohn exkl. Feiertags- Ferien und 13.-Monatslohn) und der Anzahl Stunden berechnet.
Für die Lohnausfallentschädigung gibt es genau wie beim Kursbetrag eine Höchstgrenze pro Tag.
Für Lohnausfall gilt: max. CHF 250.- pro Kurstag, resp. CHF 29.75 pro Stunde.
Zudem ist die max. Lohnausfallentschädigung wie folgt von den geleisteten Einsatzstunden abhängig:
CHF    250.- bei 176 Stunden / CHF       750.- bei 352 Stunden / CHF 1'250.- bei 528 Stunden /
CHF 2'000.- bei 704 Stunden / CHF 2'250.- bei 880 Stunden, innerhalb der ersten 6 Monate.
Wobei in einem Kalenderjahr nicht mehr als CHF 2'000.- an Lohnausfallenschädigung entrichtet werden darf.
  • Die Lohnausfallentschädigung kann nicht fix im Voraus berechnet werden.
  • Gründe dafür sind Abzüge, wie beispielsweise Quellensteuern.
  • Eine provisorische Berechnung erstellt temptraining anhand des eingereichten Stundenplans.
  • Eine Anpassung ist bei der Auszahlung möglich. Dies anhand der Kursbestätigung.
 
Lohnausfallentschädigung und evtl. Weiterbildungskosten für den Lohn erfassen
Aus administrativen Gründen empfehlen wir (exkl. bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif') die Auszahlung durch temptraining für Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleisteten Zahlungen für Weiterbildungskosten, direkt an den ArbN zu vergüten.
Wenn die Auszahlung für ArbN Ansprüche, bzw. (Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleistete Kurskosten oder Spesen) an den Personaldienstleister ausbezahlt werden, können diese mittels Rapporterfassung wie folgt erfasst werden:
  • Für Lohnausfallentschädigungen werden unter der Lohnart '1073 Lohnausfall Weiterbildung' die Anzahl Stunden der Kursdauer erfasst.
    • Das System übernimmt in die Spalte 'Lohn' den Grundlohn 1, welcher max. CHF 29.75 sein darf.
    • Der Lohnaufwand für Weiterbildung wird im TWM auf das Konto '4001 Lohnausfall Weiterbildung' gebucht.
    • Damit ein Controlling betreffend Kosten und Ertrag für Weiterbildung möglich ist, müssen auch Zahlungen von temptraining für Lohnausfall, ins Konto '4001 Lohnausfall Weiterbildung' gebucht werden.
  • Weiterbildungs, bzw. Kurskosten und max. CHF 300.- für Spesen (welche durch den ArbN bezahlt wurden), werden unter der Lohnart '4020 Spesen  (Repräsentation)' erfasst.
    Bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif', bzw. wenn eine Verwaltung der Soll-/Ist-Stunden erfolgt, müssen die Ausfallstunden auch unter der Lohnart '1073 Lohnausfall Weiterbildung' erfasst werden, wenn die Auszahlung direkt an den ArbN erfolgte, damit die Ist-Stunden im Jahreskalender korrekt sind.
     
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten erfassen
Wenn die Kurskosten durch den Personaldienstleister abgerechnet werden, müssen  folgende Buchungen erfolgen:
  • Die Kreditoren-Rechnung für die Kurskosten wird auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
  • Die Rückerstattung durch temptraining wird auch auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
    Somit sollte per Jahresende der Saldo im Konto 1192 dem Guthaben der offenen Rückvergütungen entsprechen.
     
Weiterbildungs, bzw. Kurskosten mittels Lohnabrechnung verrechnen
Wenn ArbN einen gebuchten Kurs nicht besuchen, erhält der Personaldienstleister trotzdem eine Rechnung dafür.
Er kann diese Kosten aber nicht von Temptraining zurückfordern, jedoch dem ArbN vom Lohn abziehen.
Damit solche Kurskosten dem ArbN im Lohn abgezogen werden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
  • Die Kreditoren-Rechnung für die Kurskosten wird auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
  • Auf Basis der Rechnung für die Kurskosten werden dem ArbN mittels Lohnart '843 Weiterbildungs Kurskosten' die Kurskosten abgezogen. (Dieser Betrag wird auch ins Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht).
  • Die Rückerstattung durch temptraining wird auch auf das Konto '1192 Weiterbildungs- & Kurskosten' gebucht.
    Wenn der Personaldienstleister von Temptraining den Beleg, bzw. die Zahlung erhält (und diese dem ArbN bereits im Lohn abgezogen hat), werden auf Basis dieses Beleg, dem ArbN mittels Lohnart '843 Weiterbildungs Kurskosten' die Kurskosten wieder zurückvergütet.
    Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, das die Kurskosten nicht durch den Personaldienstleister bezahlt werden.