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Weiterbildung-Anspruch prüfen

Letzte Mutation 18.07.2024
 
 
Einleitung
Unter 'www.temptraining.ch' finden Sie ein Informationsvideo und weitere Informationen zu den Anspruchsbedingungen, der Vorgehensweise sowie den durch temptraining anerkannten Bildungsinstituten.
 
Folgend möchten wir die wichtigsten Punkte zu diesem Thema erläutern.
Folgende Erläuterungen erfolgten gemäss den Konventionen Juli 2024.
B&F kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.
 
 
Allgemeine Infos
Grundsätzlich kann das Gesuch auf Weiterbildung direkt vom ArbN oder durch den Personaldienstleister erfolgen.
Wenn der ArbN das Gesuch stellt, ist es dessen Aufgabe, die Bedingungen zum Anspruch abzuklären, die nötigen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen.
Bei den folgenden Beschreibungen, gehen wir davon aus, dass der Personaldienstleister das Gesuch stellt.
 
 
Anspruch prüfen
Die Person muss in den vergangenen 12 Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet haben, dann hat Sie Anrecht auf Weiterbildungsbeiträge in Höhe von CHF 500.
Für jede weitere Einsatzstunde kommt ein Guthaben von CHF 5.68 hinzu. Insgesamt haben Personen innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 5'000.
Das Guthaben errechnet sich rollierend, immer anhand der Einsatzstunden der vergangenen 12 Monate.
Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, verfallen. Ausschlaggebend sind Ihre Lohnabrechnungen.
Die Einsatzstunden und Weiterbildungsguthaben können jederzeit im Webportal einsehen werden.
Gesuche können für Weiterbildungen gestellt werden, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb den nächsten 12 Monaten starten.
 
 
Weiterbildungen sind über temptraining nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
B&F empfiehlt, vorab unter 'www.temptraining.ch' den Anspruch auf Weiterbildung zu prüfen.