Unter 'www.temptraining.ch' finden Sie ein Informationsvideo und weitere Informationen zu den Anspruchsbedingungen, der Vorgehensweise sowie den durch temptraining anerkannten Bildungsinstituten.
Folgend möchten wir die wichtigsten Punkte zu diesem Thema erläutern.
Folgende Erläuterungen erfolgten gemäss den Konventionen Juli 2024.
B&F kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.
Allgemeine Infos
Grundsätzlich kann das Gesuch auf Weiterbildung direkt vom ArbN oder durch den Personaldienstleister erfolgen.
Wenn der ArbN das Gesuch stellt, ist es dessen Aufgabe, die Bedingungen zum Anspruch abzuklären, die nötigen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen.
Bei den folgenden Beschreibungen, gehen wir davon aus, dass der Personaldienstleister das Gesuch stellt.
Anspruch prüfen
Die Person muss in den vergangenen 12 Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet haben, dann hat Sie Anrecht auf Weiterbildungsbeiträge in Höhe von CHF 500.
Für jede weitere Einsatzstunde kommt ein Guthaben von CHF 5.68 hinzu. Insgesamt haben Personen innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 5'000.
Das Guthaben errechnet sich rollierend, immer anhand der Einsatzstunden der vergangenen 12 Monate.
Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, verfallen. Ausschlaggebend sind Ihre Lohnabrechnungen.
Die Einsatzstunden und Weiterbildungsguthaben können jederzeit im Webportal einsehen werden.
Gesuche können für Weiterbildungen gestellt werden, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb den nächsten 12 Monaten starten.
Weiterbildungen sind über temptraining nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
Die Person hat in den vergangenen 12 Monaten mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet.
Gerechnet ab Beginn Ihrer Weiterbildung.
Die Person untersteht dem GAV Personalverleih.
Das erkennt man daran, dass der GAV-Beitrag von 0,4 % auf den Lohnabrechnungen enthalten ist.
Die Weiterbildung ist von temptraining anerkannt.
Alle anerkannten Kurse finden Sie im Kursverzeichnis im Webportal.
Die Weiterbildung hat innerhalb den vergangenen 12 Monate begonnen oder startet innerhalb den nächsten 12 Monate.
Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung.
Die Person hat in den vergangenen 12 Mt. weniger als CHF 5'000 an Weiterbildungsbeiträgen erhalten.
Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung.
Die Weiterbildung hält die Person fit für den Arbeitsmarkt oder bringt diese beruflich weiter.
Das muss bei der Gesuchstellung bestätigen werden.
B&F empfiehlt, vorab unter 'www.temptraining.ch' den Anspruch auf Weiterbildung zu prüfen.