Familienzulagen werden beim Monatsmodell mit Berücksichtigung des festgelegten Pensum / Gesamtpensum und beim Jahresmodell ohne Berücksichtigung von festgelegten Pensums in die SB QS-Basis berechnet.
Familienzulagen werden im TWM gemäss folgendem Bsp. im Register [Kinder] verwaltet und wie aperiodisch Lohnarten 1:1 in die SB QS-Basis berechnet.
Hingegen werden die Familienzulagen im C7, im Register [Standardlohn] verwaltet und gemäss folgendem Bsp. in die SB QS-Basis berechnet.
Unregelmässige, bzw. aperiodische Lohnarten (z. Bsp. 'Provisionen', 'Gratifikationen', 'Taggelder', 'Auszlg. Feriengeld' etc.) werden unabhängig vom Pensum und Gesamtpensum, sowie dem Ein- und Austritts-Datum 1:1 in die SB QS-Basis berechnet.
Ohne Ein- oder Austritt und Pensum im Abrechnungsmonat entspricht beim Monatsmodell die SB QS-Basis der QS-Basis.
Regelmässige, bzw. periodische Lohnarten (z. Bsp. 'Monatslohn', 'Tagesspesen', 'Auszlg. 13.-Mt.-Lohn' etc.) werden auf Basis des Pensum inkl. Gesamtpensum und zusätzlich gemäss Anstellungsperiode wie folgt hochgerechnet.
Gemäss Mail vom 31.5.2022 von der Eidg. Steuerverwaltung Bern, bzw. Herr Pulver Roland, muss das Feriengeld und der 13.-Montslohn erst bei Bezug, bzw. Auszahlung in die QS-Basis berechnet werden.
1.2 Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Monatsmodell
Alle regelmässigen Lohnarten pro Monat
mal 30 + unregelmässige Lohnarten & Fam.-Zulg. = SB QS-Basis
Anzahl Tage Monat gemäss Anstellungsperiode
Regelmässige, bzw. periodische Lohnarten im entsprechenden Monat kumulieren.
Betrag durch die Anzahl Monatstage gemäss AP und Lohnabrechnung teilen und x 30 Tage hochrechnen.
Zu dieser SB QS-Basis werden noch alle aperiodischen Lohnarten des entsprechenden Monats 1:1 kumuliert.
Zusätzliche Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
Auf Basis dieser satzbestimmenden QS-Basis und der QS-Basis wird der QS-Abzug berechnet.
Berechnung des QS-Abzug und satzbestimmenden Betrag bei zwei Lohnabrechnungen im selben Monat
Bei zwei Lohnabrechnungen im selben Monat, wird in der 2. Lohnabrechnung der QS-Abzug auf Basis der QS-Daten beider Lohnabrechnungen inkl. des Ab- und Bis-Datum der Anstellungsperiode wie folgt berechnet.
Satzbestimmende QS-Basis:
QS-Basis der 1. und 2. Lohnabrechnung zusammen
Bei zwischenmonatlichem Ein- oder Austritt: QS-Basis / Anzahl Tage gemäss Anstellungsperiode * 30.
QS-Abzug:
QS-Basis * Prozent (gemäss SB QS-Basis und Tariftabelle)
Abzüglich QS-Abzug gemäss 1. Lohnabrechnung.
Hinweise
Der QS-Prozentsatz auf der 2. Lohnabrechnung wird gemäss folgender Formel berechnet:
QS-Abzug z.B. 200.00 / QS-Basis z.B. 2'500.00 * 100). Beispiel: (200.00 / 2'500.00 x 100 = 8%)
1.3 Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Jahresmodell
Bei folgendem Beispiel wird der Mitarbeiter das ganze Jahr im Jahresmodell beschäftigt.
a. Berechnung der satzbestimmenden QS-Basis pro Jahres- und Monat
Bei jeder Lohnabrechnung wird (gemäss den QS-Parameter der Anstellungsperiode) die SB QS-Basis neu berechnet:
Alle regelmässigen Lohnarten aller Lohnabrechnung
im Jahr
mal 360
+ unregelmässige Lohnarten aller Lohnabrechnungen 1:1
+ Familienzulagen bis ende Jahr
Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden
12 = Satzbestimmende QS-Basis pro Monat
a1 Alle regelmässige, bzw. periodische Lohnarten aller Lohnabrechnung im Jahr
a2 Betrag geteilt durch die Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden bis zum Lohndatum * 360
a3 Zusätzlich Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
a4 Zusätzlich, alle unregelmässigen, bzw. aperiodischen Lohnarten aller Lohnabrechnungen im Jahr 1:1
a5 Satzbestimmende Monats QS-Basis = (SB Jahres QS-Basis / 12)
b. Berechnung des monatlichen QS-Abzuges und den QS-Prozent in der Lohnabrechnung
b1 Total QS-Abzug: (alle QS-Abzüge der Anstellungsperiode) - (alle bestehenden QS-Abzüge der Anstellungsperiode)
b2 QS-Prozent: (QS-Abzug z.B. 500.00 / QS-Basis z.B. 5'000.00 * 100). Beispiel: (500.00 / 5'000.00 * 100 = 10.0%)
1.4 Berechnung des SB QS-Betrages bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell
Bei einem Wohnsitzwechsel von einem Kt. mit Monatsmodell (z.Bsp. ZH) in einen Kt. mit Jahresmodell (z.Bsp. FR) muss in Abweichung zu obigem Punkt 1.3 die SB QS-Basis exkl. den QS-Daten aus dem Arbeitsverhältnis im Monatsmodell berechnet werden. Somit ist die Berechnung ab Jahresmodell wie bei einem Ersteintritt.
Auf der Lohnabrechnung wird der QS-Prozentsatz wie folgt berechnet: (QS-Abzug / QS-Basis * 100)
Alle regelmässigen Lohnarten werden auf Basis des Pensum- und Gesamtpensum in den SB QS-Betrag hochgerechnet.
Folgende Punkte und Probleme müssen noch geprüft werden 27.07.2022 B&F aeb:
Familienzulagen werden im C7 auf Basis der im Standardlohn erfassten Lohnarten Familienzulagen berechnet!
Familienzulagen werden im TWM und C7 beim Monatsmodell mit Berücksichtigung des Pensum und im C7 beim Jahresmodell ohne Berücksichtigung des Pensum in die SB QS-Basis berechnet!
Wenn bei ArbN mit Stundenlohn ein Pensum z.B. 80% und Gesamtpensum 100% erfasst wird, stimmt die SB QS-Basis nicht mehr! Lösung: Wir könnten die Rapportverbuchung von Stundenlohn wenn ein Pensum erfasst wurde verhindern.
Bei Unterbrüchen gemäss Anstellungsperioden und bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell, berechnet Comatic die satzbestimmende QS-Basis und den QS-Abzug falsch, gemäss Mail von Comatic vom 29.1.2022 wird dieses Problem evtl. mit der Umsetzung der ELM-Schnittstelle korrigiert.
Unter folgenden Unterkapitel, bzw. Links finden Sie Berechnungsbeispiele dazu