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Quellensteuerberechnung

Letzte Mutation 08.09.2025
 
 
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden folgende Themen zur Quellensteuer beschrieben:
 
 
1.  Berechnung des QS-Abzuges
1.1 Allgemeine Regeln zur QS-Berechnung
Der QS-Abzug wird auf Basis folgender Punkte berechnet:
Hingegen werden die Familienzulagen im C7, im Register [Standardlohn] verwaltet und gemäss folgendem Bsp. in die SB QS-Basis berechnet.
  • Unregelmässige, bzw. aperiodische Lohnarten (z. Bsp. 'Provisionen', 'Gratifikationen', 'Taggelder', 'Auszlg. Feriengeld' etc.) werden unabhängig vom Pensum und Gesamtpensum, sowie dem Ein- und Austritts-Datum 1:1 in die SB QS-Basis berechnet.
  • Ohne Ein- oder Austritt und Pensum im Abrechnungsmonat entspricht beim Monatsmodell die SB QS-Basis der QS-Basis.
  • Regelmässige, bzw. periodische Lohnarten (z. Bsp. 'Monatslohn', 'Tagesspesen', 'Auszlg. 13.-Mt.-Lohn' etc.) werden auf Basis des Pensum inkl. Gesamtpensum und zusätzlich gemäss Anstellungsperiode wie folgt hochgerechnet.
  • Gemäss Mail vom 31.5.2022 von der Eidg. Steuerverwaltung Bern, bzw. Herr Pulver Roland, muss das Feriengeld und der 13.-Montslohn erst bei Bezug, bzw. Auszahlung in die QS-Basis berechnet werden.
 
1.2  Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Monatsmodell
 Alle regelmässigen Lohnarten pro Monat
  mal 30 + unregelmässige Lohnarten & Fam.-Zulg. = SB QS-Basis
 Anzahl Tage Monat gemäss Anstellungsperiode 
a1  Alle regelmässige, bzw. periodische Lohnarten aller Lohnabrechnung im Jahr
a2  Betrag geteilt durch die Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden bis zum Lohndatum * 360
a3  Zusätzlich Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
a4  Zusätzlich, alle unregelmässigen, bzw. aperiodischen Lohnarten aller Lohnabrechnungen im Jahr 1:1
a5  Satzbestimmende Monats QS-Basis = (SB Jahres QS-Basis / 12)
 
b.   Berechnung des monatlichen QS-Abzuges und den QS-Prozent in der Lohnabrechnung
b1  Total QS-Abzug: (alle QS-Abzüge der Anstellungsperiode) - (alle bestehenden QS-Abzüge der Anstellungsperiode)
b2  QS-Prozent: (QS-Abzug z.B. 500.00 / QS-Basis z.B. 5'000.00 * 100).  Beispiel: (500.00 / 5'000.00 * 100 = 10.0%)
 
 
1.4  Berechnung des SB QS-Betrages bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell
Bei einem Wohnsitzwechsel von einem Kt. mit Monatsmodell (z.Bsp. ZH) in einen Kt. mit Jahresmodell (z.Bsp. FR) muss in Abweichung zu obigem Punkt 1.3 die SB QS-Basis exkl. den QS-Daten aus dem Arbeitsverhältnis im Monatsmodell berechnet werden. Somit ist die Berechnung ab Jahresmodell wie bei einem Ersteintritt.
  • Auf der Lohnabrechnung wird der QS-Prozentsatz wie folgt berechnet: (QS-Abzug / QS-Basis * 100)
  • Alle regelmässigen Lohnarten werden auf Basis des Pensum- und Gesamtpensum in den SB QS-Betrag hochgerechnet.
    Folgende Punkte und Probleme müssen noch geprüft werden 27.07.2022 B&F aeb:
  • Familienzulagen werden im C7 auf Basis der im Standardlohn erfassten Lohnarten Familienzulagen berechnet!
  • Familienzulagen werden im TWM und C7 beim Monatsmodell mit Berücksichtigung des Pensum und im C7 beim Jahresmodell ohne Berücksichtigung des Pensum in die SB QS-Basis berechnet!
  • Wenn bei ArbN mit Stundenlohn ein Pensum z.B. 80% und Gesamtpensum 100% erfasst wird, stimmt die SB QS-Basis nicht mehr! Lösung: Wir könnten die Rapportverbuchung von Stundenlohn wenn ein Pensum erfasst wurde verhindern.
  • Bei Unterbrüchen gemäss Anstellungsperioden und bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell, berechnet Comatic die satzbestimmende QS-Basis und den QS-Abzug falsch, gemäss Mail von Comatic vom 29.1.2022 wird dieses Problem evtl.  mit der Umsetzung der ELM-Schnittstelle korrigiert.
Unter folgenden Unterkapitel, bzw. Links finden Sie Berechnungsbeispiele dazu