Letzte Mutation 08.09.2025
Einleitung
Im folgenden Kapitel werden folgende Themen zur Quellensteuer beschrieben:
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Berechnung der satzbestimmenden (SB) QS-Basis und dem QS-Abzug
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Allgemeine Regeln zur QS-Berechnung
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Berechnung des SB QS-Betrages beim Monatsmodell
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Berechnung des SB QS-Betrages beim Jahresmodell (FR, GE, TI, VD und VS)
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Berechnung des SB QS-Betrages bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell
1. Berechnung des QS-Abzuges
1.1 Allgemeine Regeln zur QS-Berechnung
Der QS-Abzug wird auf Basis folgender Punkte berechnet:
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QS-Basis, bzw. den quellensteuerpflichtigen Lohnarten
Die QS-Basis besteht aus der Kumulation aller QS-pflichtigen Lohnarten
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Satzbestimmenden (SB) QS-Basis
Die SB QS-Basis wird durch folgende Voraussetzungen bestimmt:
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Dem Eintritts- und Lohnabrechnungsdatum und sonstigen QS-Parameter im Register [Anstellungsperioden]
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Den Einstellungen im Fenster [Pensum], bzw. 'Auszahlung', 'Pensum', Gesamtpensum und 'Stunden Woche'
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Den kantonalen Berechnungs-Modellen, 'Monatsmodell' oder 'Jahresmodell'
| | Beim 'Monatsmodell' werden die QS-Daten aller Lohnabrechnungen im selben Monat und beim
'Jahresmodell' aller Lohnabrechnungen und Anstellungsperiode / Jahr miteinander kumuliert / verrechnet.
Unten finden Sie eine Beschreibung zur QS-Berechnung bei zwei Lohnabrechnungen im selben Monat.
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Familienzulagen
Familienzulagen werden beim Monatsmodell mit Berücksichtigung des festgelegten Pensum / Gesamtpensum und beim Jahresmodell ohne Berücksichtigung von festgelegten Pensums in die SB QS-Basis berechnet.
Familienzulagen werden im TWM gemäss folgendem Bsp. im Register [Kinder] verwaltet und wie aperiodisch Lohnarten 1:1 in die SB QS-Basis berechnet.

Hingegen werden die Familienzulagen im C7, im Register [Standardlohn] verwaltet und gemäss folgendem Bsp. in die SB QS-Basis berechnet.
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Unregelmässige, bzw. aperiodische Lohnarten (z. Bsp. 'Provisionen', 'Gratifikationen', 'Taggelder', 'Auszlg. Feriengeld' etc.) werden unabhängig vom Pensum und Gesamtpensum, sowie dem Ein- und Austritts-Datum 1:1 in die SB QS-Basis berechnet.
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Ohne Ein- oder Austritt und Pensum im Abrechnungsmonat entspricht beim Monatsmodell die SB QS-Basis der QS-Basis.
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Regelmässige, bzw. periodische Lohnarten (z. Bsp. 'Monatslohn', 'Tagesspesen', 'Auszlg. 13.-Mt.-Lohn' etc.) werden auf Basis des Pensum inkl. Gesamtpensum und zusätzlich gemäss Anstellungsperiode wie folgt hochgerechnet.
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Gemäss Mail vom 31.5.2022 von der Eidg. Steuerverwaltung Bern, bzw. Herr Pulver Roland, muss das Feriengeld und der 13.-Montslohn erst bei Bezug, bzw. Auszahlung in die QS-Basis berechnet werden.
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1.2 Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Monatsmodell
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Alle regelmässigen Lohnarten pro Monat
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mal 30 + unregelmässige Lohnarten & Fam.-Zulg. = SB QS-Basis
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Anzahl Tage Monat gemäss Anstellungsperiode
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Regelmässige, bzw. periodische Lohnarten im entsprechenden Monat kumulieren.
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Betrag durch die Anzahl Monatstage gemäss AP und Lohnabrechnung teilen und x 30 Tage hochrechnen.
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Zu dieser SB QS-Basis werden noch alle aperiodischen Lohnarten des entsprechenden Monats 1:1 kumuliert.
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Zusätzliche Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
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Auf Basis dieser satzbestimmenden QS-Basis und der QS-Basis wird der QS-Abzug berechnet.
| | Berechnung des QS-Abzug und satzbestimmenden Betrag bei zwei Lohnabrechnungen im selben Monat
Bei zwei Lohnabrechnungen im selben Monat, wird in der 2. Lohnabrechnung der QS-Abzug auf Basis der QS-Daten beider Lohnabrechnungen inkl. des Ab- und Bis-Datum der Anstellungsperiode wie folgt berechnet.
Satzbestimmende QS-Basis:
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1.3 Berechnung der SB QS-Basis und des QS-Abzug bei ArbN in Kantonen mit Jahresmodell
Bei folgendem Beispiel wird der Mitarbeiter das ganze Jahr im Jahresmodell beschäftigt.
a. Berechnung der satzbestimmenden QS-Basis pro Jahres- und Monat
Bei jeder Lohnabrechnung wird (gemäss den QS-Parameter der Anstellungsperiode) die SB QS-Basis neu berechnet:
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Alle regelmässigen Lohnarten aller Lohnabrechnung
im Jahr
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mal 360
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+ unregelmässige Lohnarten aller Lohnabrechnungen 1:1
+ Familienzulagen bis ende Jahr
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Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden
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12 = Satzbestimmende QS-Basis pro Monat
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a1 Alle regelmässige, bzw. periodische Lohnarten aller Lohnabrechnung im Jahr
a2 Betrag geteilt durch die Anzahl Tage gemäss allen Anstellungsperioden bis zum Lohndatum * 360
a3 Zusätzlich Familienzulagen (siehe dazu Kapitel 'Familienzulagen' oben).
a4 Zusätzlich, alle unregelmässigen, bzw. aperiodischen Lohnarten aller Lohnabrechnungen im Jahr 1:1
a5 Satzbestimmende Monats QS-Basis = (SB Jahres QS-Basis / 12)
b. Berechnung des monatlichen QS-Abzuges und den QS-Prozent in der Lohnabrechnung
b1 Total QS-Abzug: (alle QS-Abzüge der Anstellungsperiode) - (alle bestehenden QS-Abzüge der Anstellungsperiode)
b2 QS-Prozent: (QS-Abzug z.B. 500.00 / QS-Basis z.B. 5'000.00 * 100). Beispiel: (500.00 / 5'000.00 * 100 = 10.0%)
1.4 Berechnung des SB QS-Betrages bei Kantonswechsel von Monats- in Jahresmodell
Bei einem Wohnsitzwechsel von einem Kt. mit Monatsmodell (z.Bsp. ZH) in einen Kt. mit Jahresmodell (z.Bsp. FR) muss in Abweichung zu obigem Punkt 1.3 die SB QS-Basis exkl. den QS-Daten aus dem Arbeitsverhältnis im Monatsmodell berechnet werden. Somit ist die Berechnung ab Jahresmodell wie bei einem Ersteintritt.
Unter folgenden Unterkapitel, bzw. Links finden Sie Berechnungsbeispiele dazu