GAV-Berichte/Endabrechnungen
Letzte Mutation 31.07.2025
Einleitung:
Jährlich müssen die GAV-Berichte mit den Beiträgen für 'WBK/VZK' und die GAV-Berichte mit den Beiträgen für die 'FAR/VRM' erstellt werden.
Allgemeine Hinweise zu den GAV-Berichten finden Sie im Kapitel GAV-Berichte.
FAR/VRM-Berichte / Abrechnungen:
Personaldienstleister müssen bis ende Januar die FAR-Daten mittels Excel-Datei auf dem WEB-Portal der Stiftung FAR hochladen und die restllichen VRM-Daten mittels den entsprechenden Berichten an die zuständigen Inkassostellen senden.
WBK/VZK-Berichte / Abrechnungen:
Personaldienstleister müssen die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge (WBK/VZK) gemäss den GAV-spezifischen Modalitäten und Zahlungsbedingungen abrechnen.
Die Inkassostellen für Weiterbildungs- & Vollzugskosten sind
Mitglieder vom Verband 'swissstaffing' oder der AHV-Kasse 'swisstempcomp':
Müssen die WBK- & VZK aller GAV mit folgender Adresse abrechnen, welche die endbegünstigte Stelle ist:
swisstempcomp consimo
Sumatrastrasse 15
Postfach 324
8042 Zürich
Da die GAV-Lohnsumme auf der Lohndeklaration von 'swisstempcomp consimo' aufgeführt wird und swisstempcomp keine GAV-Detailberichte verlangt, muss der GAV-Bericht nur einmal für den Abschlussordner ausgedruckt werden.
Solche die nicht Mitglied vom Verband 'swissstaffing' sind:
Diese erhalten von 'tempcontrol Vollzug' eine 'Lohndeklaration'.
Diese muss durch den Arbeitgeber ausgefüllt und an folgende Adresse gesendet werden.
Inkassostelle GAV Personalverleih
Strassburgstrasse 11
Postfach 3276
8021 Zürich
Tel. 044 295 30 70
Die Rechnung muss jedoch als Kreditor unter folgender Adresse und QR erfasst werden:
Verein Parit. Vollzug
Weltpoststrasse 20
3000 Bern 15
QR-IBAN: CH69 3070 0114 8066 0332 3
Da die GAV-Lohnsumme auf der Lohndeklaration von tempcontrol aufgeführt wird und keine GAV-Detailberichte verlangt werden, muss der GAV-Bericht nur einmal für den Abschlussordner ausgedruckt werden.