Taggelder abgrenzenLetzte Mutation 24.04.2025
Einleitung
Grundsätzlich müssen alle Taggeldzahlungen von Versicherungen und ArbG, welche für das Vorjahr sind, gemäss Kapitel Vorjahresrapporte & Taggelder verarbeiten periodengerecht abgerechnet werden.
Im TWM werden Taggelder der Versicherungen (KTG, SUVA und EO) so verwaltet, dass die Versicherungszahlung in das gleiche Konto (4006, 4007 und 4008 bzw. 5006) gebucht wird, wie die TG-Lohnzahlungen an die ArbN.
Dies hat zur Folge, dass diese Konten per 31.12. nach Eingang der Versicherungszahlung, die TG-Lohnzahlungen und folgend beschriebenen Abgrenzungen ausgeglichen, bzw. saldiert sind.
Damit evtl. unter der falschen Lohnart erfasste TG-Lohnzahlungen (z.B. TG wurde unter TG-ArbG statt TG Versicherung erfasst) noch vor dem erstellen / versenden der Lohndeklerationen korrigiert werden können, müssen solche Lohnabrechnungen entsprechend korrigiert und folgende Prüfungen und Buchungen vor dem erstellen der Lohndeklerationen vorgenommen werden.
Versicherungszahlungen die erst im neuen Jahr überwiesen werden, jedoch mit einer Lohnabrechnung im Vorjahr abgerechnet wurden, sowie solche, die im alten Jahr durch die Versicherung überwiesen wurden und erst im neuen Jahr mittels Lohnabrechnung ausbezahlt wurden, müssen wie folgt verarbeitet werden:
Zurück zur Übersicht der Abschlussarbeiten nach Jahresende
|