MWSt-Abrechnung pro Quartal inkl. Saldoabstimmung

letzte Mutation 02.11.2025
 
 
Einleitung
Bei folgenden Beschreibungen gehen wir (exkl. bei Mandanten mit Filialen) davon aus, dass die MWSt-Abrechnung Online auf dem ePortal 'ESTV SuisseTax' mittels XML-Datei hochgeladen wird.
Bei MWSt-Abrechnung nach 'vereinnahmt' und 'vereinbart', erfolgt die Abrechnung pro Quartal und die MWSt-Rechnung muss innert 2 Monate nach Quartalsende der 'Eidg. Steuerverwaltung' überwiesen werden.
Für die MWSt-Abrechnungen von Betriebe mit Filiale/n (Filialen, welche unter der MWSt-Abrechnungsnummer des Hauptbetriebs abrechnen), siehe Kapitel MWSt-Abrechnung für Betriebe mit Filialen.
Bei MWSt-Abrechnung nach vereinbart siehe Kapitel MWSt-Abrechnung nach Vereinbart.
Bei MWSt-Abrechnung nach vereinnahmt siehe Kapitel MWSt-Abrechnung nach Vereinnahmt.
Bei MWSt-Abrechnung mit Saldosteuern siehe Kapitel MWSt-Abrechnung bei Saldosteuern.
Die MWSt-Abrechnung erfolgt unter dem Menü 'Hauptbuch', Untermenü 'MWSt-Abrechnung'.
Siehe dazu auch die Beschreibung im Online-Help des Comatic, Kapitel 'MWSt-Abrechnung'.
 
 
Registrierung auf dem ePortal des Steueramt
Für Kunden welche mit B&F Solutions einem 'Outsourcing-Vertrag' haben, erledigt B&F die Registrierung, erstellt
die MWSt-Abrechnung, übermittelt diese auf dem ePortal  'ESTV SuisseTax' und erstellt die Kreditorenrechnung.
Wenn B&F die Registrierung vornimmt, erhält der Personaldienstleister per Post einen Registrierungscode, welcher er B&F mitteilen muss, damit die Registrierung abgeschlossen ist und B&F die MWSt-Abrechnung übermitteln kann.