MWSt-Abrechnung nach Vereinnahmt
Letzte Mutation 02.11.2025
Einleitung
Bei der MWSt-Abrechnung nach vereinnahmt wird die MWSt. vom vom Umsatz der bezahlten Debitorenrechnungen, und die Vorsteuer gemäss den bezahlten Kreditorenrechnungen berechnet.
Speziell zu beachten ist, dass bei der MWSt-Abrechnung die Abrechnungsart einmalig auf Vereinnahmt mit Hilfsbüchern oder Vereinnahmt ohne Hilfsbücher (Buchungen nur direkt im Hauptbuch) eingestellt wird. Bitte beachten Sie, dass diese Einstellung nur per Anfang eines neuen Geschäftsjahr mutiert werden darf.
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Kontrollen vor dem Erstellen der MWSt-Abrechnung:
Damit alle Buchungen mit MWSt, bzw. Vorsteuer, auf der MWSt-Abrechnung enthalten sind, muss vor dem Erstellen jeder MWSt-Abrechnung, spätestens vor Erstellen der 4. Quartals-Abrechnung geprüft werden, dass in folgenden Konten keine Buchungen enthalten sind und noch vorhandene Buchungen muss das korrekte Konto und der korrekte MWSt-Code zugewiesen werden.
Im Comatic, unter 'Hauptbuch', 'Konten' folgende Konto:
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'8599 Kreditoren ohne Kontierung' (In dieses Konto werden alle Kreditoren, welche nicht kontiert wurden gebucht).
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'1997 Buchungen ohne Beleg' (Auf dieses Konto werden Buchungen zu welchen kein Beleg besteht gebucht).
Bei Betrieben, welche die MWSt nach Vereinnahmt (Basis der MWSt-Abrechnung bilden die bezahlten Debitoren- und Kreditorenrechnungen) abrechnen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
2. MWSt-Abrechnung erstellen:
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Vereinnahmt mit Hilfsbüchern; Diese Einstellung muss Betrieben, welche ab Geschäftseröffnung mit dem Comatic/TWM arbeiten, zugewiesen werden.
Vereinnahmt ohne Hilfsbücher; Diese Einstellung muss Betrieben, welche bestehende Debitoren und Kreditoren aus einem anderen System (mittels Eröffnungsbilanz) übernehmen, zugewiesen werden.
Wenn die Registrierung besteht, muss dieses Flag aktiviert sein.
Mittels Icon gelangen Sie direkt auf das ePortal 'ESTV SuisseTax'
Konto auf welches durch das Generieren der MWSt-Rechnung die Buchungen gebucht werden.
Das Datum wird aut. auf Basis des gewählten Quartals vorgeschlagen.
Erfassen Sie hier den Vorname und Name der zuständigen Person.
Erfassen Sie hier die Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
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Die MWSt-Daten werden neu ermittelt und übernommen.
Erstellt ein MWSt-Journal auf welchem alle MWSt-Buchungen enthalten sind
Erstellt die Umsatzabstimmung welche per Ende Geschäftsjahr erstellt wird.
Mittels 'Drucken' wird die MWSt-Abrechnung erstellt.
Mittels 'Export' wird eine XML-Datei der MWSt-Abrechnung erstellt, welche Sie auf dem ePortal 'ESTV SuisseTax' hochladen können.
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Wir gehen davon aus, dass die Debitoren und Kreditorenzahlungen nur in der Comatic FiBu erfasst werden.
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Durch das erstellen der MWSt-Abrechnung wird im Comatic automatisch die MWSt-Kreditorenrechnung generiert.
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3. MWSt-Rechnung prüfen und übermitteln:
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Durch das Erstellen der MWSt-Abrechnung wird im Comatic automatisch eine MWSt-Rechnung generiert und geöffnet.
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Rechnungsdatum prüfen (muss z.Bsp. für die 1. Quartalsrechnung der 31.03.JJJJ sein).
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Zahlungstermin prüfen (muss 1 Woche vor Fälligkeit, z.Bsp. für die 1. Quartalsrechnung der 24.05.JJJJ sein).
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Bestätigen Sie in der Rechnung, die MsgBox 'Möchten Sie die MWSt-Abrechnung jetzt übermitteln'.
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Das ePortal 'ESTV SuisseTax' wird geöffnet, in welchem Sie die gespeichert XML-Datei mit Bezeichnung 'MWStJJJJQ?.xml' hochladen können.
| | Die MWSt-Rechnung kann auch später durch anklicken Schaltfläche [Export] übermittelt werden!
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4. MWSt-Abrechnung auf dem ePortal übermitteln:
Im ePortal 'ESTV SuisseTax' wie folgt, die MWST-Abrechnung hochladen und Belege drucken:
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Schaltfläche [MWST abrechnen] anklicken.
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Im Formular 'Meine MWST-Abrechnung', 'Offene Anzeigen' anklicken.
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Mittels Schaltfläche [XML hochladen] die Übermittlung starten und hochladen.
| | Bei der ersten Datenübermittlung muss der Pfad zur XML-Datei, welche unter 'C:\Benutzer\xy\Dokumente\Comatic' gespeichert wird festgelegt werden.
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Nun wird die MWSt-Abrechnung geöffnet, prüfen Sie die Daten und bestätigen Sie diese mittels Schaltfläche [Weiter]
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Bestätigen Sie unter 'Bankverbindung prüfen', die bestehende Bankverbindung und die Schaltfläche [Weiter].
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Prüfen und ergänzen Sie wenn nötig die 'Kontaktangaben für Rückfragen'.
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Bestätigen Sie die Kontaktangaben mittels Schaltfläche [Einreichen].
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Auf der letzten Seite muss noch mittels Link 'Q?/JJJJ PDF herunterladen' die MWSt-Abrechnung gedruckt werden.
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Die MWSt-Abrechnung und der EZ vom ePortal werden im Ordner 'Hauptbuch', Register 'MWSt Abrechnung' abgelegt.
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Nach dem Erstellen der MWSt-Abrechnung wird die Schaltfläche [Export] aktiviert.
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Durch Anklicken dieser Schaltfläche kann auch im Nachhinein die XML-Datei erstellt und hochgeladen werden.
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5. MWSt-Rechnung anpassen:
Die durch das erstellen der MWSt-Abrechnung generiert MWSt-Rechnung im Comatic, muss geöffnet werden und die Referenznummer gemäss der im ePortal generierten MWSt-Rechnung mutiert werden.
6. Kontrollen nach dem erstellen der MWSt-Abrechnung:
Drucken Sie im Comatic unter 'MWSt-Abrechnung' mittels Schaltfläche [Umsatzabstimmung] die Umsatzabstimmung und prüfen Sie auf dieser, im unteren Bereich 'Differenz' das (exkl. kleine Rundungsdifferenzen) keine Differenzbeträge in der Zeile 'Total Steuer' enthalten sind.
Falls Differenzen bestehen, muss vor dem Einreichen der MWSt.-Abrechnung die Ursache für die Differenz ermittelt und korrigiert werden. Zudem muss dann nochmals eine neue korrekte Abrechnung erstellt werden, welche dann der 'Eidg. Steuerverwaltung Bern' zugestellt wird.
7. MWSt-Konti abstimmen:
Wollen Sie den Umsatz oder die MWSt mit den FiBu-Konti vergleichen, achten Sie darauf, dass Sie nach Zahlungsdatum einschränken. Ansonsten stimmen die Zahlen nicht überein.
Nachdem die MWSt-Rechnung erstellt ist, werden die MWSt-Konto '1170', '1171' und '2200' mit der Datumselektion 01.01.JJ bis ende des abgerechnenten Quartals aufgerufen und eventuelle Saldobeträge mittels einer im 'Grundbuchrapport' erfassten Buchung ausgebucht.
8. Zahlung der MWSt-Rechnung:
Die MWSt-Rechnung muss bis spätestens zwei Monat nach der Quartalsrechnung (z.Bsp. muss die 1 Quartalsrechnung '01.01.JJJJ bis 31.03.JJJJ' bis 31.05.JJJJ) bezahlt werden. Auf zu spät bezahlte MWSt-Rechnungen wird ein Zins verrechnet.
Die Zahlung erfolgt wie üblich unter 'Kreditoren', 'Zahlungen'.
Im Comatic Online-Help finden Sie im Kapitel 'Kreditoren', 'Zahlungen' weitere Infos zu den Kreditorenzahlungen.