Arbeitgeber erhalten in der Regel eine monatliche Akontorechnung von ihrer zuständigen AHV-Kasse.
Auf diesen AHV-Akontorechnungen sind immer die Beiträge für 'AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK' enthalten.
Im Weiteren werden auf diesen Rechnungen Gutschriften, Nachzahlungen und Rückforderungen betreffend Familienzulagen, sowie evtl. EO-Entschädigungen (für MSE, Militär, Zivilschutz- und Zivildienst) verrechnet.
Im Kapitel 'AHV Rechnungen' finden Sie eine Zusammenfassung zum Erfassen der AHV-Rechnung.
AHV-Akontorechnung als Kreditorenrechnung erfassen:
Beim Erfassen von AHV-Akontorechnungen als Kreditorenrechnungen müssen Sie folgende Hinweise beachten:
Rückforderungen von Kinderzulagen sind als Schuld zu buchen, d.h. 20011 - Kredi.
Die AHV-Kasse 'consimo' integriert Beiträge für den GAVPV, bzw. WBK/VZK in die Rechnungen.
Diese werden 20062 - Kredi gebucht.
Kantonale ArbG-Beiträge für 'ALV Fonds' oder 'Sozialfonds' werden 4050 - Kredi gebucht.
EO-Taggelder müssen zusätzlich gemäss Kapitel Taggeld Versicherung erfasst werden.
Beim Erfassen von Kreditorenrechnungen ist das Konto 'Kredi' automatisch das Gegenkonto.
Die Positionen gemäss 'AHV-Akontorechnung' und evtl. 'Taggeldabrechnung' werden beim Erfassen der Kreditorenrechnung wie folgt gebucht:
4. Familienzulagen, Nachzahlungen und Rückforderungen
Kredi - 20011
Bei dieser Buchungsvariante muss die Buchung gemäss Punkt 3 im Rapport 'Grundbuch- und Abschlussbuchungen' erfasst werden.
AHV-Akontorechnung direkt in der Buchhaltung erfassen:
Wenn die EO-Entschädigung grösser ist als der monatliche AHV-Akontobetrag und deshalb kein Kreditor erfasst wird, werden die Positionen gemäss 'AHV-Akontorechnung' und 'Taggeldabrechnung' wie folgt direkt im Rapport 'Grundbuch- & Abschlussbuchungen' gebucht:
Bezeichnung / Positionen
Konto
Temporäre
interne
1. AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK
2001 - 1995
2. EO-TG-Entschädigung
1995 - 4006
1995 - 5006
3. Anteil AHV/IV/EO/ALV
4006 - 4050
5006 - 5700
4. Familienzulagen, Nachzahlungen und Rückforderungen
1995 - 20011
5. Guthaben Eingang auf Bank
1020 - 1995
Die AHV-Akontorechnung und evtl. EO-Taggeldabrechnungen müssen der Treuhandstelle auch zugestellt werden, wenn ein Guthaben besteht.
Rückforderungen der Kinderzulagen sind als Schuld zu buchen, d.h. 20011 - 1995.
Die AHV-Kasse 'consimo' integriert Beiträge für den GAV-PV, bzw. WBK/VZK in die Rechnungen. Diese werden 20062 - 1995 gebucht.
Kantonale ArbG-Beiträge für 'ALV Fonds' oder 'Sozialfonds' werden 4050 - 1995 gebucht.
Wenn die EO-Entschädigung, bzw. das Taggeld nicht auf der monatliche AHV-Akontorechnung verrechnet, bzw. überwiesen wird, muss der Überweisungsbetrag gemäss EO-Taggeldabrechnung wie folgt gebucht werden:
Bezeichnung / Positionen
Konto
Temporäre
interne
1. Überweisungsbetrag
1020 - 4006
1020 - 5006
2. Anteil AHV/IV/EO/ALV
4006 - 4050
5006 - 5700
ArbN haben für Abwesenheiten wegen Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie für den Mutterschaftsurlaub Anspruch auf einen Erwerbsersatz durch die EO.