Damit auf den Lohnabrechnungen für 'Internes Personal mit Stundenlohn' der Anteil für Feiertage, Ferien und 13.-Mt.-Lohn enthalten ist und die BVG-Abzüge korrekt berechnet werden, gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
Mittels Einsatz mit Anstellungsart 'Internes Personal mit Stundenlohn' (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
Mittels Standardlohn (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
1. Internes Personal mit Stundenlohn mittels Einsatz verwalten
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Lohnabrechnungen und die FiBu Aufwandsbuchungen korrekt sind:
Im Einsatz müssen folgende Einstellungen vorgenommen werden:
Im Feld 'Anstellungs-Art' muss 'Internes Personal im Stundenlohn' zugewiesen werden
Das Flag 'ohne Rechnung' muss aktiviert werden
Alle FiBu-Buchungen werden in die Aufwandskonten des Ausleihpersonal Konten 4000 gebucht und verfälschen somit den 'Bruttogewinn I' der Erfolgsrechnung.
Wenn Sie diese Tatsache stört, können Sie per ende Jahr mittels Lohnjournal diesen Lohnaufwand ermitteln und in den internen Personalaufwand umbuchen.
2. Internes Personal mittels Standardlohn verwalten
Voraussetzungen
Wenn Sie nur das TWM-Frontoffice oder das Comatic exkl. TWM lizenziert haben, kann internes Personal mit Stundenlohn nur mittels Standardlohn verwaltet werden.
Dazu müssen folgenden Lohnarten unter den Lohnarten bestehen und zum Teil im Personalstamm, Register [Standardlohn] zugewiesen werden:
7105 Stundenlohn (intern) (Stundenlohn exkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil)
7310 Feiertagsanteil (entspricht 3.2%, welche in jeder Lohnabrechnung aut. berechnet und ausbezahlt werden)
7311 Ferienanteil (entspricht 8.33%)
Damit der Ferienanteil nicht rückgestellt wird, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
7312 Rückst. Ferienanteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
7313 13.-Mt.-Anteil Std.-Lohn (entspricht 8.33%)
Damit keine Rückstellung des 13.-Mt. erfolgt, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
7314 Rückst. 13.-Mt. Anteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
7321 Ferienbezug Std.-Lohn (im Standardlohn nur zuweisen, wenn der Ferienanteil rückgestellt wird)
7322 13.-Monatslohnbezug Std.-Lohn (auch nur zuweisen, wenn der 13.-Mt.-Anteil rückgestellt wird)
7610 KTG Krankentaggeldversicherung
7600 BVG Berufliche Vorsorge
Folgende BVG-Abzüge erfolgen gemäss der Pensionskasse 'swissstaffing'
Als Voraussezung muss der Voraussichtliche AHV-pflichtige Lohn inkl. Arbeitspensum, sowie alle Veränderungen des Lohn- und Arbeitspensum im WEB-Portal der Pensionskasse erfasst, bzw. mutiert werden. Dazu wird der Stundenlohn in einen Jahreslohn umgerechnet.
Im Standardlohn wird der monatliche BVG-Abzug gemäss Pensionskasse unter der Lohnart '7600 BVG Berufliche Vorsorge' erfasst.
Vor dem überweisen der letzten Lohnabrechnung im Jahr, wird wie unten beschrieben eine Nachkalkulation vorgenommen und evtl. Korrekturen erfasst.
Workflow Lohnabrechnungen für eine interne Person mit Stundenlohn erstellen
Öffnen Sie im Personalstamm die entsprechende Person und öffnen Sie das Register [Lohnkonto]
Mittels Schaltfläche [Neue Abrechnung] wird (auf Basis des 'Standardlohnes) eine neue Lohnabrechnung erstellt und automatisch geöffnet.
Mutieren Sie bei Bedarf das Lohnabrechnungsdatum
Markieren Sie in der Lohnabrechnung folgende Lohnarten und erfassen Sie die Menge und den Ansatz: