Personal intern mit Stundenlohn

Letzte Mutation 18.01.2025
 
 
Einleitung
Damit auf den Lohnabrechnungen für 'Internes Personal mit Stundenlohn' der Anteil für Feiertage, Ferien und 13.-Mt.-Lohn enthalten ist und die BVG-Abzüge korrekt berechnet werden, gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
  • Mittels Einsatz mit Anstellungsart 'Internes Personal mit Stundenlohn' (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
  • Mittels Standardlohn (für Detail zur Einrichtung und Verwaltung siehe Kapitel unten)
 
 
1. Internes Personal mit Stundenlohn mittels Einsatz verwalten
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Lohnabrechnungen und die FiBu Aufwandsbuchungen korrekt sind:
Im Einsatz müssen folgende Einstellungen vorgenommen werden:
  • Im Feld 'Anstellungs-Art' muss 'Internes Personal im Stundenlohn' zugewiesen werden
  • Das Flag 'ohne Rechnung' muss aktiviert werden
    • Alle FiBu-Buchungen werden in die Aufwandskonten des Ausleihpersonal Konten 4000 gebucht und verfälschen somit den 'Bruttogewinn I' der Erfolgsrechnung.
    • Wenn Sie diese Tatsache stört, können Sie per ende Jahr mittels Lohnjournal diesen Lohnaufwand ermitteln und in den internen Personalaufwand umbuchen.
     
     
2. Internes Personal mittels Standardlohn verwalten
Voraussetzungen
Wenn Sie nur das TWM-Frontoffice oder das Comatic exkl. TWM lizenziert haben, kann internes Personal mit Stundenlohn nur mittels Standardlohn verwaltet werden.
Dazu müssen folgenden Lohnarten unter den Lohnarten bestehen und zum Teil im Personalstamm, Register [Standardlohn] zugewiesen werden:
  • 7105 Stundenlohn (intern)  (Stundenlohn exkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil)
  • 7310 Feiertagsanteil (entspricht 3.2%, welche in jeder Lohnabrechnung aut. berechnet und ausbezahlt werden)
  • 7311 Ferienanteil (entspricht 8.33%)
    Damit der Ferienanteil nicht rückgestellt wird, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
  • 7312 Rückst. Ferienanteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
  • 7313 13.-Mt.-Anteil Std.-Lohn (entspricht 8.33%)
    Damit keine Rückstellung des 13.-Mt. erfolgt, muss unter 'Lohnarten' das Feld 'Kompensation' leer sein)
  • 7314 Rückst. 13.-Mt. Anteil (muss im Standardlohn nicht zugewiesen werden)
  • 7321 Ferienbezug Std.-Lohn (im Standardlohn nur zuweisen, wenn der Ferienanteil rückgestellt wird)
  • 7322 13.-Monatslohnbezug Std.-Lohn (auch nur zuweisen, wenn der 13.-Mt.-Anteil rückgestellt wird)
  • 7610 KTG Krankentaggeldversicherung
  • 7600 BVG Berufliche Vorsorge
    Folgende BVG-Abzüge erfolgen gemäss der Pensionskasse 'swissstaffing'
    • Als Voraussezung muss der Voraussichtliche AHV-pflichtige Lohn inkl. Arbeitspensum, sowie alle Veränderungen des Lohn- und Arbeitspensum im WEB-Portal der Pensionskasse erfasst, bzw. mutiert werden. Dazu wird der Stundenlohn in einen Jahreslohn umgerechnet.
    • Im Standardlohn wird der monatliche BVG-Abzug gemäss Pensionskasse unter der Lohnart '7600 BVG Berufliche Vorsorge' erfasst.
    • Vor dem überweisen der letzten Lohnabrechnung im Jahr, wird wie unten beschrieben eine Nachkalkulation vorgenommen und evtl. Korrekturen erfasst.
     
Workflow Lohnabrechnungen für eine interne Person mit Stundenlohn erstellen
  • Öffnen Sie im Personalstamm die entsprechende Person und öffnen Sie das Register [Lohnkonto]
  • Mittels Schaltfläche [Neue Abrechnung] wird (auf Basis des 'Standardlohnes) eine neue Lohnabrechnung erstellt und automatisch geöffnet.
  • Mutieren Sie bei Bedarf das Lohnabrechnungsdatum
  • Markieren Sie in der Lohnabrechnung folgende Lohnarten und erfassen Sie die Menge und den Ansatz:
  • 7105 Stundenlohn (intern); Menge = geleistete Stunden
  • 7600 BVG Berufliche Vorsorge
    Nachdem die letzten Lohnabrechnung erstellt wurde und vor dem überwiesen dieser, wird der Korrekte BVG-Abzug im 2025 wie folgt berechnet:
    • Für diese Berechnung muss das Arbeitspensum in Prozent wie folgt berechnet werden:
    • 100 / Jährliche Soll-Stunden (exkl. Feiertage & Ferientage) * Ist-Stunden. Bsp. 100 / 1'800 = 0.0555 * 900 = 50% Arbeitspensum
    • AHV-pflichtiger Jahreslohn gemäss Lohnjournal Bsp. CHF 30'000
    • Abzüglich jährlicher Koordinationsabzug * Arbeitspensum Bsp. CHF 26'460 * 50% = CHF 13'230
    • BVG-Pflichtiger Lohn Bsp. CHF 30'000 abzüglich 13'230 = CHF 16'770
    • BVG-Abzug = BVG-pflichtiger Betrag * Abzugsprozent gem. alter Bsp. CHF 16'770 * 10% = CHF 1'677
    • Ermitteln Sie den BVG-Korrekturbetrag, indem Sie die Differenz zwischen Korrektem und erfolgtem BVG-Abzug berechnen.
    • Erfassen Sie diesen Korrekturbetrag in der Lohnabrechnung als BVG-Korrektur.
  • Erfassen Sie, wenn nötig, weitere Lohnarten inkl. Menge, Ansatz etc.
  • Öffnen Sie die Lohnabrechnung in der Druckvorschau und prüfen Sie die enthaltenen Daten
  • Drucken Sie die Lohnabrechnung mittels Schaltfläche [Drucken]
Je nachdem wie Sie im Programm festgelegt haben, werden somit die Lohnabrechnungen ausgedruckt oder als PDF-Datei den Personen per Mail zugestellt.