QS-Korrektur mittels Lohnkorrektur
Letzte Mutation 06.12.2025
Einleitung
QS-Differenzen werden ArbN welche noch im Einsatz sind in der Regel mittels einer QS-Korrektur, bzw. einer Lohnabrechnung rückerstattet, bzw. belastet. Zudem werden positive QS-Differenzen auch ArbN ohne Einsatz mittels einer Lohnabrechnung rückerstattet. Hingegen werden negative QS-Differenzen für ArbN ohne Einsatz Ausgebucht oder in Rechnung gestellt.
Im TWM werden QS-Korrekturen und mehre Lohnabrechnungen im selben Monat wie folgt verwaltet
Folgend gehen wir davon aus, dass Korrekturen oder weitere Lohnabrechnung erst vorgenommen wurden, nachdem die QS-Abrechnung für den entsprechenden Monat bereits dem QS-Amt übermittelt wurde und nicht gelöscht wird.
QS-Korrekturen entstehen aufgrund folgender Ereignisse
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Es wurden noch weitere Lohnabrechnung in den entsprechenden Monat gebucht.
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Es wurde eine Lohnabrechnung im entsprechenden Monat gelöscht und neu erstellt.
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QS-Korrekturen mittels Lohnart '606 QS-Korrektur' müssen unbedingt in den betreffenden Monat gebucht werden.
Hinweis Wenn der Auszahlungsbetrag einer Lohnabrechnung <=0.00 ist, muss mittels LA '400 Spezielles' soviel erfasst werden, dass der Auszahlungsbetrag >=0.00 ist. Dieser Betrag muss als Mutation für die Folgelohnabrechnung erfasst werden.
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Mittels Lohnart '609 QS-Korrektur (n. auf QS-Abr.)' erfasste QS-Korrekturen können in jeden Monat gebucht werden.
Folgen von QS-Korrekturen auf der QS-Abrechnung
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Wenn in einem Vormonat eine QS-Korrektur vorgenommen wird, muss für diesen Monat nochmals eine Nachtrags QS-Abrechnung erstellt werden, damit die QS-Abrechnung für den aktuellen Monat gemacht werden kann.
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Auf Nachtrags QS-Abrechnungen sind nur die Personen enthalten, für welche QS-Korrekturen vorgenommen wurden.
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Auf Nachtrags QS-Abrechnungen werden die QS-Daten aller Lohnabrechnung des entsprechenden Monats kumuliert.
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QS-Differenzbeträge, welche mittel Rapporterfassung, bzw. einer Lohnabrechnung korrigiert werden
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Öffnen Sie die Rapporterfassung der entsprechenden Person
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Erfassen Sie unter der Lohnart '606 Quellensteuer Korrektur' selber festgestellte QS-Differenzen in dem Monat, in welchem eine QS-Differenz festgestellt wurde.
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Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS- Korrektur (n. a. Abr.)' nicht auf der QS-Abrechnung vom QS-Amt festgestellte und auf der QS-Rechnung bereits berücksichtigte Korrekturen, welche dem ArbN noch gutgeschrieben/belastet werden.
Zusätzlich muss im Feld Info, (Kanton, Monat und Jahr Bsp. 'ZH01/2025') für welche die QS-Korrektur ist, erfasst werden.
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QS-Korrekturen durch löschen- und neu erstellen einer Lohnabrechnung
Wenn ein QS-Amt den QS-Abzug einer Person ablehnt, da diese Person über einen anderen Kanton abgerechnet werden muss, empfehlen wir in der Regel das löschen- und neu erstellen dieser Lohnabrechnungen.
Da diese Vorgehensweise bestimmten Voraussetzungen benötigt, komplex und riskant ist empfehlen wir, dass folgende Arbeitsschritte durch B&F Solutions durchgeführt werden:
| | Für das löschen und neu erstellen von Lohnabrechnungen, müssen folgende Voraussetzungen bestehen:
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Die Lohnabrechnung muss in einem Geschäftsjahr sein, für welche der Abschluss noch nicht erledigt ist.
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In den Lohnabrechnungen dürfen keine 'Akonto-Vorträge' enthalten sein.
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Im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] müssen die selben Voraussetzungen, bzw. Begünstigten bestehen, wie zur Zeit als die erste, bzw. falsche Lohnabrechnung überwiesen wurde. Wer die Begünstigten der Lohnüberweisungen waren, kann in der Dokumentenverwaltung den PDF-Lohnabrechnungen entnommen werden.
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| | Wenn der neue Auszahlungsbetrag >= dem alten ist, bzw. der Korrekturbetrag positiv ist, (kann anstelle folgendem Punkt 8 & 9), per Valuta der Lohnüberweisung ein Akontoüberweisung erfasst und eine Pseudoüberweisung vorgenommen werden.
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