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Stellenmeldepflicht Allgemein

Letzte Mutation 23.04.2025
 
Einleitung
Für Unternehmen inkl. Personaldienstleister besteht seit 1. Juli 2018 für meldepflichtige Berufe, bzw. Stellen eine Stellenmeldepflicht gegenüber dem zuständigen RAV. Im TWM wurde diese Meldepflicht mittels der API-Schnittstelle unter Stellenvakanzen integriert.
Für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen (exkl. Wochenend- und Feiertage), beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung.
 
 
Meldepflicht mittels der im TWM integrierten API-Schnittstelle
Damit die API-Schnittstelle genutzt, bzw. Sie Stellenvakanzen elektronisch übermitteln werden können, benötigen Sie die Zugangsdaten, welche Sie wie folgt anfordern können.
Senden Sie ein Mail mit dem Betreff 'Job-Room API access' an 'jobroom-api@seco.admin.ch' mit folgenden Infos:
Weitere Voraussetzungen, damit Stellen dem RAV gemeldet werden können
 
Keine Meldepflicht besteht nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen besteht
 
Für Arbeitgeber / Personaldienstleister besteht folgende Rückmeldepflicht:
Sie prüfen die vom RAV übermittelten Dossiers von Stellensuchenden und informieren das RAV über:
 
Workflow:
Als Erstes müssen Sie feststellen, ob die Stellenvakanz, bzw. der gesuchte Beruf meldepflichtig ist.
Das können Sie im Adressstamm, mittels Schaltfläche [Meldepflicht prüfen] oder unter dem Register [Stellenvakanzen], [Stellenmeldepflicht], mittels Berufseingabe im Feld 'Beruf / Meldepflicht' ermitteln.
 
Wenn eine Meldepflicht besteht, muss dazu unter Stellenvakanzen die Stelle erfasst und mittels Schaltfläche [Stelle melden] dem RAV gemeldet werden.