WBK/VZK-Bericht

Letzte Mutation 31.07.2025
 
 
Einleitung
Die verschiedenen GAV-Berichte bilden die Basis für die Zwischenjährlichen- und Endabrechnungen der WBK/VKZ.
Die WBK/VZK Abzüge müssen mit der Inkassostelle 'Inkassostelle GAV Personalverleih', bzw. für Mitglieder von swissstaffing 'swisstempcomp consimo' abgerechnet werden.
 
 
Der Bericht 'WBK/VZK' wird für folgendes benötigt
  • Abrechnungs-Basis für die Lohnsummendeklaration ende Jahr. Siehe dazu Kapitel Berichte WBK/VZK & Endabrechnungen.
  • Als Detailbeleg zur Lohnsummendeklaration der tempcontrol und Nachweis bei Betriebskontrollen durch Revisionsstellen.
 
Voraussetzungen
Dass im TWM sämtliche Parameter, FiBu-Konten, Lohnarten, Kostenstellen, GAV-Artikel und GAV-Inkasso-Adressen  und Einsätze korrekt erfasst wurden.
 
GAV-Zwischenabrechnungen & Akonto:
Im Juni/Juli erhalten Sie von Ihrer zuständigen Inkassostelle 'swisstempcomp' oder 'Inkassostelle GAV Personalverleih' eine Akontorechnung, welche auf der Lohnsumme des Vorjahres basiert.
Details zur Erfassung und Verwaltung der Akontorechnung finden Sie im Kapitel 'GAV-Zwischenabrechnung'.
 
GAV-Endabrechnungen
Die GAV-Endabrechnungen erfolgen gemäss Beschreibung des Kapitel Berichte WBK/VZK & Endabrechnungen bis spätestens ende Januar.
 
Folgende GAV gehören zum GAV Ausbaugewerbe BL/BS/SO:
  • Ausbaugewerbe         
  • Elektrogewerbe
  • Gärtnergewerbe BL/BS
  • Gebäudetechnik
  • Gipsergewerbe BL
  • Isoliergewerbe
  • Malergewerbe BL               
  • Metallgewerbe BL
  • Plattenlegergewerbe BL/BS               
  • Schreinergewerbe