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Krankheit, Unfall, Militär, Mutter/Vaterschaftsentschädigung

Letzte Mutation 04.11.2025
 
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen

'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutter- und Vaterschaftsentschädigung' beschreiben.

 

Wir unterscheiden die Taggeldberechnung, -erfassung und -verwaltung in folgende Anstellungsarten:

Ausleihpersonal mit Stundenlohn, 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire'.

Ausleihpersonal mit Monatslohn, 'Monatslohn mit Stundentarif', 'Monatslohn mit Monatstarif'.

Internes Personal mit Monatslohn, 'Interne welche mittels

Standardlohn

mit einem Mt.-Lohn verwaltet wird'.

Internes Personal mit Stundenlohn, 'Interne welche mittels Einsatz/Rapporterfassung mit Std.-Lohn verwaltet wird'

Im Kapitel '

Taggeldberechnungen

' finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen TG-Berechnungen und Links zur den entsprechenden Detailbeschreibungen.

 
Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
  • Nur BVG-pflichtige ArbN wird ein BVG-Abzug berechnet
  • Die BVG-Pflicht endet nach 3-Montiger Arbeitsunfähigkeit.
  • Taggelder der EO sind QS-, BVG- und AHV-pflichtig, jedoch nicht UV-pflichtig.
  • Taggelder von Arbeitgeber sind quellensteuer- und sozialleistungspflichtig.
 
Krankheit für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
 
Unfall für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
 
 
Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
 
 
Mutter- Vaterschaftsentschädigung
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch die EO und den ArbG) vorliegen, kann das Taggeld unter folgenden Lohnart erfasst werden: