Krankheit, Unfall, Militär, Mutter/Vaterschaftsentschädigung
Letzte Mutation 04.11.2025
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen
'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutter- und Vaterschaftsentschädigung' beschreiben.
Wir unterscheiden die Taggeldberechnung, -erfassung und -verwaltung in folgende Anstellungsarten:
Ausleihpersonal mit Stundenlohn, 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire'.
Ausleihpersonal mit Monatslohn, 'Monatslohn mit Stundentarif', 'Monatslohn mit Monatstarif'.
Internes Personal mit Monatslohn, 'Interne welche mittels
Standardlohn
mit einem Mt.-Lohn verwaltet wird'.
Internes Personal mit Stundenlohn, 'Interne welche mittels Einsatz/Rapporterfassung mit Std.-Lohn verwaltet wird'
| | Im Kapitel 'Taggeldberechnungen' finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen TG-Berechnungen und Links zur den entsprechenden Detailbeschreibungen.
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Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
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Damit das TWM den Mutations-Code auf der BVG-Liste, der ALV-ZVB und dem Stundenjournal korrekt verwalten kann und bei der Rapportabgabekontrolle die KW nicht als fehlend angezeigt werden, ist es unbedingt nötig, alle Abwesenheiten gemäss bestätigter Arbeitsunfähigkeit im unteren Bereich der Rapporterfassungen mit einem Von- und Bis-Datum pro Monat zu erfassen.
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Auch für die Verwaltung der Soll- und Ist-Stunden (z.B. für ArbN im 'Monatslohn mit Stundentarif') müssen alle entschuldigten Abwesenheiten unter den entsprechenden Lohnarten erfasst werden, damit die Ist-Stunden korrekt in den [Jahreskalender] übernommen werden.
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Damit die QS-Abzüge korrekt berechnet werden, müssen TG-Zahlungen an QS-pflichtige (welche über einen Monat dauern), in den entsprechenden Monaten erfasst und abgerechnet werden.
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Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit können auch Zwischenabrechnungen erstellt werden.
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Taggelder der SUVA- und KTG-Versicherung sind während den 1. drei Monate QS- und BVG-Pflichtig, jedoch nicht AHV- und UV-Pflichtig.
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Nur BVG-pflichtige ArbN wird ein BVG-Abzug berechnet
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Die BVG-Pflicht endet nach 3-Montiger Arbeitsunfähigkeit.
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Taggelder der EO sind QS-, BVG- und AHV-pflichtig, jedoch nicht UV-pflichtig.
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Taggelder von Arbeitgeber sind quellensteuer- und sozialleistungspflichtig.
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Krankheit für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
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Mittels Rapporterfassung werden bei 'Ausleihpersonal mit Stundenlohn' folgende Lohnarten erfasst:
Während den 1. drei Monate mittels Lohnart: '242 TG ArbG Krankheit', bzw. '2521 TG KTG-Versicherung mit BVG-pflicht'
Ab 4. Monat mittels Lohnart: '252 TG KTG-Versicherung Krankheit'
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Taggelder werden inkl. Prozent der Arbeitsunfähigkeit und dem Von- & Bis-Datum erfasst.
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Taggelder für diverse Monate müssen aufgeteilt und unter den entsprechenden Monaten erfasst werden.
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Wenn keine Taggeldberechnung für diese Periode besteht, muss der Rapport auf den Status 'Provisorisch' gesetzt werden, damit dieser bei der 'Rapportverbuchung nicht in den Lohn' verbucht wird.
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Wenn die Angaben des Taggeldanspruches (der KTG-Versicherung und evtl. des ArbG für die Wartefrist) vorliegen, kann unter der entsprechenden Lohnart das Taggeld erfasst und das Flag 'Provisorisch' deaktiviert werden.
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ArbN haben bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit für den laufenden und drei weitere Monate, Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Dieser Anspruch hat der ArbG auch von der zuständigen FAK. Da das TWM diesen Anspruch nicht automatisch in die Lohnabrechnung berechnet, muss dieser manuell berechnet und in der Rapporterfassung unter der Lohnart ''309 Kinder-/Ausbildungszulagen Nachzlg.' erfasst werden.
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Unfall für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
Mutter- Vaterschaftsentschädigung
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch die EO und den ArbG) vorliegen, kann das Taggeld unter folgenden Lohnart erfasst werden:
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Taggeld ArbG: 240 TG ArbG Militär/Mutterschaft'
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Taggeld EO für Militär: '250 TG-EO Militär, Zivilschutz- oder Schutzdienst'
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Taggeld EO für Mutter- & Vaterschaftsentschädigung: '2501 TG-EO Mutter-/Vaterschaftsentschädigung'
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Zudem müssen die 'Prozent der Arbeitsunfähigkeit' und das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
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