GAV Metzgereigewerbe Arbeitszeiten etc.letzte Mutation 24.02.2021
Einleitung
Spezifische Infos zu diesem Thema für ArbN mit Stundenlohn, finden Sie im Kapitel 'Überstundenverwaltung mit Kompensation Stundenlohn'
Folgend finden Sie die Arbeitzeitbestimmungen gemäss GAV-Metzgereigewerbe Version 2015:
Gemäss Art. 20 des GAV Metzger, beträgt die Normalarbeitszeit 43 Stunden pro Woche.
Die 44. und 45. Wochenarbeitsstunde gelten als Überstunden, die entweder ohne Zuschlag vergütet oder 1:1 kompensiert werden.
Folgend ein Beispiel für den GAV Metzger:
Abs. 23 Überstundenarbeit
Tagesüberzeit beginnt bei 9.5 Stunden, Wochenüberzeit bei 45 Stunden.
Keine Kumulation von Tages- und Wochenüberzeit:
Beispiel 1:
Arbeitszeiten gemäss Rapport des Einsatzbetriebes: Montag: 9 Stunden; Dienstag: 11 Stunden; Mittwoch: 8 Stunden; Donnerstag: 10 Stunden; Freitag: 3 Stunden; Samstag: 9 Stunden.
Dies sind insgesamt 50 Wochenarbeitsstunden, wovon die Überzeit auf Wochenbasis 5 Stunden und auf Tagesbasis 2 Stunden (1.5 Stunden am Dienstag und 0.5 Stunden am Donnerstag) beträgt. Vorliegend muss deshalb für die 5 Wochenüberzeitstunden ein Zuschlag von 25% bezahlt werden.
Wird in einer Woche nur Tages- (oder nur Wochenüberzeit) geleistet, sind die entsprechenden Überzeitstunden
Zuschlag pflichtig.
Beispiel 2:
Ein temporärer Mitarbeiter arbeitet in einer Woche 42 Stunden. Dabei leistet er am Dienstag einen Einsatz von 10 Stunden. Auch wenn die 45-Wochenstundengrenze hier nicht überschritten wird, sind die 0.5 Tagesüberzeitstunden am Dienstag mit einem Zuschlag von 25% auszubezahlen.
Bsp. Kompensation von Überstunden ohne Lohn:
Voraussetzungen:
Sie erfassen folgende Lohnarten:
Resultat:
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