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| | Die Reingewinne werden in den einzelnen Betrieben wie folgt gebucht:
1 Reingewinne von Hauptgeschäften
Der Reingewinn/Verlust aus dem Hauptgeschäft (exklusiv Filialen- Gewinn/Verlust) wird gemäss Revisionsbericht wie folgt in den Rapport 'Eingangsbilanz' gebucht:
Bsp. 01.01JJ, Eröffnung Jahresgewinn 20JJ, Kontrollkonto (1990) – Gewinnvortrag ( 2970), Betrag CHF …
2 Buchhaltung Hauptgeschäft (mit Filiale)
Der Reingewinn/Verlust der Filialen wird im Hauptgeschäft gemäss Revisionsstellenbericht wie folgt in den Rapport 'Grundbuch- und Abschlussbuchungen' gebucht:
Bsp. 02.01.JJ, Jahresgewinn Filiale X 20JJ, KK-Filiale X (1080) - Gewinnvortrag ( 2970), Betrag CHF…
3 Buchhaltung in Filiale
Der Reingewinn/Verlust aus der Schlussbilanz wird wie folgt in den Rapport 'Eingangsbilanz' gebucht:
Bsp. 01.01JJ, Jahresgewinn 20JJ, Kontrollkonto (1990) – KK Hauptgeschäft ( 2030), Betrag CHF …
Reservenbildung für AG und GmbH gem. OR 805
Vom ausgewiesenen Reingewinn muss eine gesetzliche Reserve von 5% gebildet und im Rapport 'Grundbuch- und Abschlussbuchungen GJ' gebucht werden, bis der Betrag im Konto Reserven 20% des Aktienkapitals erreicht hat.
Bsp. Datum GV, Reservezuweisung 20JJ, Gewinnvortrag (2970) - Gesetzliche Reserven (2950), Betrag CHF…
Dividendenzahlungen und freie Reservenbildung
Falls Dividendenauszahlungen erfolgen, muss eine gesetzliche Dividende von 5% des Aktienkapitals gebildet werden. Es wird dann eine Zusatz-Dividende gemäss GV-Beschluss gebildet.
Zudem muss eine Reserve von 10% der Zusatz-Dividende gebildet und auf das Konto '2960 Freiwillige Gewinnreserve' gebucht werden bis dieses die Hälfte des Aktienkapitals erreicht hat.
Bsp. Bein einem Reingewinn von CHF 100'000.00
Gesetzliche Reservenbildung 5% 5'000.00 (bis Konto gesetzliche Reserve 20% des AK enthält)
Gesetzliche Dividende 5% CHF 5'000.00
Bei einer Zusatz-Dividende gemäss GV CHF 25'000.00
Zusätzliche Reserve (10% der Zusatz-Dividende) CHF 2'500.00 (bis Konto freie Reserve 50% vom AK enthält).
Wenn keine Zusatz-Dividende an der GV bestimmt wird, muss auch keine freie Reserve gebildet werden!
Hinweis Buchungen der Reserven, nach Genehmigung des Revisionsstellenberichts durch die GV
Die zu buchenden Beträge entnehmen wir dem Revisionsstellenbericht.
Buchungen bei Auszahlung des Reingewinn
Die Generalversammlung beschliesst, ob ein Reingewinn ausgeschüttet wird und das Datum, an dem die Gesellschaft zur Zahlung der Dividende verpflichtet ist.
Falls Reingewinne ausgeschüttet werden, sollte bei der GV unbedingt das Datum der Dividendenfälligkeit auf Anfang Dezember festgelegt werden. Somit ist der Verrechnungssteuerbetrag erst Ende Dezember fällig und bleibt länger im Besitz des Unternehmens.
Die zur Auszahlung beschlossene Dividende wird nach der GV wie folgt gebucht.
Bsp. Datum gem. GV, ? % (v. A.K.) Dividende, Gewinnvortrag ( 2970) - Dividenden (2290), Betrag
Die Verrechnungssteuer (VST) ist 35% der auszuschüttenden Dividende. Dazu wird unter www.estv.admin.ch das Formular 103 ausgefüllt und inkl. Bilanz und Erfolgsrechnung an die Eidgenössische Steuerverwaltung gesendet.
Die VST muss innert 30 Tagen nach dem Dividendenfälligkeitsdatum gemäss GV, an die Steuerverwaltung überwiesen werden. Dazu wird ein Kreditor erfasst und die Buchung gemäss folgendem Bsp. gebucht
Bsp.: TTMMJJ gem. GV- Auszahlungsdatum, VST 35%, Dividenden (2290) - Kreditor (2000), Betrag CHF…
Überweisung: (2000) - Bank (1020)
Hinweis Aktionäre können als Privatpersonen im darauf folgenden Jahr die abgezogene VST mit dem Formular 'Verrechungssteuerantrag' zurückfordern.
Wenn ein Aktionär einen Dividenden Vorbezug macht, sollte der Vorbezug nicht höher als die Dividende sein, da sonst das zuviel bezogene Geld verzinst werden müsste.
Bsp. TTMMJJ, Dividenden Vorbezug Name Vorname, Dividenden (2290) - Bank (1020), Betrag CHF…
Die Dividendenauszahlung wird wie folgt gebucht:
Bsp. Datum gem. GV, Dividenden Restbetrag Name, Dividenden (2290) - Bank (1020), Betrag CHF…
Hinweise zur Besteuerung von Dividenden: (Stand ?)
Kantons-/ Gemeindesteuer: Für die Berechnung des Progressionssteuersatzes wird das Lohneinkommen mit der Dividendenauszahlung kumuliert und dieser Steuersatz auf das Lohneinkommen angewendet. Auf die Dividende werden je nach Kanton z.B. 40% im Kt. Zürich des Steuersatzes angewendet.
Bsp. Lohn 100‘000.-, Dividende 50‘000.-, Total Einkommen 150‘000.-, Steuersatz für 150‘000.- 20%,
Steuer: 20% von 100‘000.- = 20‘000.- + (40% v. 20%) 8% von 50‘000.- = 4‘000.- = Total 24‘000.-
Bundessteuer: Bei dieser wird 60% der Dividende zum Lohneinkommen kumuliert = 130‘000.-
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