PS [Anstellungsperioden]Letzte Mutation 20.06.2025
Einleitung
Im Bereich Anstellungsperioden werden die Ein- und Austrittsperioden inkl. den spezifischen Eigenschaften betreffend UV-Betriebsteil, UV-Code sowie die Quellensteuer-Parameter für QS-pflichtige verwaltet.
Diese Daten bilden die Basis für den NBUV- und bei ArbN mit Monatslohn, für den QS-Abzug auf der Lohnabrechnung sowie die Ein- und Austritte auf dem Lohnausweis, der QS-Abrechnung und die Unterteilung nach UV-Betriebsteil auf der UV-Jahresliste.
Die Verwaltung der Anstellungsperioden erfolgt gemäss folgenden Regeln automatisch oder manuell.
TWM generiert automatisch eine Anstellungsperiode bei folgenden Voraussetzungen:
Bei QS-pflichtigen ArbN muss manuell eine neue Anstellungsperiode generiert werden, wenn eine der folgenden Quellensteuerbedingungen ändert:
Bei QS-pflichtigen ArbN wird beim Erfassen einer 'provisorischen Lohnabrechnung' und der 'Rapportverbuchung in den Lohn' durch das System aut. eine neue Anstellungsperiode generiert, wenn das System zwischen letztem- und neuem Rapporterfassungstag ein Unterbruch von >14 Tagen feststellt.
Eintritt
Das Eintrittsdatum muss bei QS-pflichtigen manuell auf den ersten Arbeitstag festgelegt werden.
Austritt
Das Austrittsdatum wird durch das System bei jeder 'Rapportverbuchung in Lohn' auf den letzten Arbeitstag, bzw. bei QS-Pflichtigen + 2 Tage (jedoch spätestens auf den letzten Tag des ausgewählten Monats) mutiert.
AHV-pflichtig
Dieses Flag ist bei allen Mitarbeiter aktiviert, die keine Sonderfälle darstellen. Auch für Jugendliche und Rentner ist dieser Code aktiviert, da die Berechnung der AHV-Pflicht über das Geburtsdatum erfolgt.
Rentner-Freibetrag
Deaktivieren Sie die Checkbox, wenn der Mitarbeiter im Referenzalter auf seinen jährlichen Renten-Freibetrag verzichtet. Die Einstellung gilt jeweils für ein ganzes Jahr.
UV-Betriebsteil
Hier wird der einsatzspezifische UV-Betriebsteil eingegeben. Die wichtigsten UV-Betriebsteile sind:
A= Betriebsteil A Betrieb (Standardwert)
B= Betriebsteil B Untertags
Y= Betriebsteil Y interne
Z= Betriebsteil Z Büro
UV-Code
Hier wird der einsatzspezifische UV-Code eingegeben. Dieser Code definiert, wie ArbN versichert sind.
Die wichtigsten UV-Codes sind:
0= Nicht versichert, (gilt nur für ArbN, welche die dafür gültigen Kriterien gemäss SUVA erfüllen).
1= Mit NBUV 'Standardwert' (versichert mit NBUV-Abzug)
2= Ohne NBUV, (versichert ohne NBUV-Abzug, bzw. der NBUV-Abzug wird vom ArbG übernommen / bezahlt)
3= Nur BUV, (nur BUV versichert 'kein NBUV-Abzug', gilt wenn ArbN < als 8 Std. pro KW arbeiten)
Quellensteuer Parameter / Einstellungen
Basiseinstellungen und Datenquellen betreffend Quellensteuer:
QS-Pflicht
Wählen Sie hier 'Ja' bei Quellensteuerpflichtigen ArbN.
Flüchtling
Wählen Sie hier 'Ja' wenn die QS-Pflichtige Personen einen Flüchtlings-Status hat.
Bewilligungstyp
Wählen Sie hier, die Art der Bewilligung für den ArbN, es stehen folgende Bewilligungen zur Auswahl:
Asylant anerkannt (N) (wir empfehlen Personaldienstleister abzuklären, ob die Person in der Schweiz arbeiten darf)
Asylant provisorisch (F) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht, die Bewilligung ist unbefristet gültig, der ArbN ist für die Verlängerung der Bewilligung verantwortlich)
Aufenthaltsbewilligung (B) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich. Bei B-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
CH-Pass /ID (der ArbN hat einen CH-Pass, ist nicht QS-Pflichtig und es wird somit keine Bewilligung benötigen).
Grenzgänger Wochenaufenthalter (Gw) (Grenzgänger Wochenaufenthalter sind auf einer CH-Gemeinde angemeldet und werden mit dem QS-Tarif gemäss deren Wohnsitz abgerechnet.
Grenzgängerbewilligung (G) (der ArbG ist für die Bewilligung und die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
Kurzaufenthaltsbewilligung (L) (es besteht eine ArbG-Bewilligungspflicht und der ArbN ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird der QS-Tarif gemäss Wohnort des ArbN angewendet).
Meldeverfahren (M) (es besteht eine ArbG Melde- und Bewilligungspflicht und der ArbG ist für die Verlängerung verantwortlich. Bei M-Bewilligung wird der QS-Tarif gemäss Firmensitz angewendet).
Niederlassungsbewilligung (C) (der ArbN ist für die Bewilligungsverlängerung verantwortlich)
QS-pflichtige Schweizer (CH) (Auslandschweizer sind QS-pflichtig, ausser Sie können mittels Schriftenempfangsschein, bzw. Niederlassungsausweis der Wohngemeinde bestätigen, dass sie ordentlich besteuert werden. QS-pflichtige Auslandschweizer müssen beim zuständigen QS-Amt angemeldet werden und der QS-Tarif gemäss Firmensitz wird angewendet).
Schutzbedürftige (S) (diese Bewilligung berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden. Jeder Stellenantritt und- wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung. Schutzbedürftige werden mit dem QS-Tarif gemäss ihrem Wohnsitz abgerechnet. Diesen Ausweis erhalten z.B. Flüchtlinge aus der Ukraine)
Quellensteuer
Diese Zeile setzt sich aus folgenden Felder zusammen:
Bei einem Wohnsitzwechsel, werden folgende Daten durch das System automatisch entsprechend angepasst.
QS-PLZ und Ort
Die PLZ und der Ort wird (exkl. bei Auslandschweizer, ArbN mit Bewilligung 'M' oder 'G') primär aus der 'Zustelladresse 1' und sonst von der Hauptadresse übernommen.
QS-Kanton
Beim Erstellen einer Anstellungsperiode wird der zuständige QS-Kanton automatisch durch das System zugewiesen.
Schaltfläche [Tarif]
Über diese Schaltfläche wird der gespeicherte Quellensteuertarif aufgerufen / geöffnet mit allen dazugehörenden Tarifgruppen angezeigt und Sie können manuell einen QS-Abzug berechnen
Steueramt
Grundsätzlich wird die Quellensteuer in allen Kantone mit einem kantonal zuständigen Steueramt abgerechnet.
Das zuständige Steueramt wird gemäss folgenden Hinweisen automatisch durch das System zugewiesen.
Tarif ab 2021
Folgende Tarifgruppen sind ab 2021 gültig:
A) Alleinstehend
B) Verheiratete Alleinverdiener
C) Verheiratete Doppelverdiener
D) Beiträge AHV zurückerstattet werden
E) Vereinfachtes Verfahren
F) Grenzgänger IT
G) Ersatzeinkünfte
H) Alleinstehende mit Kindern
L) Grenzgänger aus DE, Alleinstehende
M) Grenzgänger aus DE, Verheiratete Alleinverdiener
N) Grenzgänger aus DE, Verheiratete Doppelverdiener
O) Grenzgänger aus DE, Alleinstehende mit Kindern
P) Grenzgänger aus DE, Ersatzeinkünfte
Tabelle O (bisher ist nicht klar, für welche ArbN, bzw. unter welchen Voraussetzungen dieser zur Anwendung kommt)
Anzahl Kinder
Die Kinderzahl kann von 0 bis 9 eingegeben werden, obwohl die kantonalen Tarife nicht immer bis 9 definiert sind. Comatic sucht automatisch den richtigen Tarif.
Kirchensteuer
Der Standard des Kirchensteuer-Status wird in der Personalübersicht, Fenster [Personalien A] erfasst und beim erstellen einer Anstellungsperiode automatisch in die Anstellungsperiode übernommen.
Mutationsgrund
Der Mutationsgrund wird auf die QS-Abrechnung des entsprechenden Monats übernommen.
Es stehen folgende Mutationsgründe zur Verfügung:
E) Eintritt; wird bei folgenden Ereignissen automatisch zugewiesen:
A) Austritt; muss manuell bei einem definitiven Austritt zugewiesen werden.
T) Tarifwechsel; wird beim Erfassen einer neuen AP mit anderem 'Tarif ab 2021' automatisch zugewiesen.
W) Wohnsitzwechsel; wird beim Erfassen einer neuen Anstellungsperiode mit anderer PLZ aut. zugewiesen.
BG) Änderung Beschäftigungsgrad; wird zur Zeit nicht verwaltet und nicht auf der QS-Abrechnung ausgewiesen.
Tarif bis 2020
Bemerkung
In diesem DropDown können Sie in Ergänzung zum Mutationsgrund einen Vorlagetext (welchen Sie mutieren können) auswählen, oder einen Freitext erfassen.
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