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ALV-Arbeitgeberbescheinigung CH

Letzte Mutation 21.02.2026
 
Einleitung:
Die 'Arbeitgeberbescheinigung CH' kurz 'ALV-AGB CH' muss ausgefüllt werden, wenn ein ArbN arbeitslos wird und der ArbG durch den ArbN oder die Arbeitslosenkasse dazu aufgefordert wird.
Zudem finden Sie folgende Erläuterungen zu den Felder auf der ALV-AGB CH, bzw. PDF-Datei.
Der Workflow zum Erstellen und Versenden der 'ALV AGB CH' ist im Kapitel ALV-AGB CH inkl. Versand beschrieben.
 
Prüfungen:
Beim Anklicken der Schaltfläche [PDF- erstellen] erfolgen folgende Prüfungen:
 
Felderläuterungen:
Einsatzspezifische Daten
Einsatz
Beim Erstellen einer neuen ALV-AGB CH' wird hier der letzte Einsatz inkl. dessen Ab-Datum übernommen.
Durch die Auswahl des Einsatzes wird folgendes bestimmt:
  • Die Übername der einsatzspezifischen Daten
  • Bis zu welchem Datum die Daten übernommen werden.
Bis-Datum
Dieses Datum entspricht dem Bis-Datum des Einsatz.
Lohndaten bis
Dieses Datum bestimmt, bis wann die Lohndaten gemäss Lohnabrechnungen in die 'ALV-AGB CH' übernommen werden.
  • Beim Erfassen einer neuen 'ALV-AGB CH' wird das letzten Lohnabrechnungsdatum des ausgewählten Einsatz vorgeschlagen.
  • Wenn im ausgewählten Einsatz keine Bis-Datum besteht, wird das Heute-Datum vorgeschlagen.
  • Bei einem Wechsel des Einsatz, wird dieses Datum automatisch angepasst.
Anstellungsart
Mit folgenden Auswahlen, bestimmen Sie die Anstellungsart. Auf Basis der ausgewählten Anstellungsart werden die Daten von unterschiedlichen Datenquellen übernommen und in andere Felder der ALV-AGB CH übergeben.
Es stehen folgende Anstellungsarten zur Auswahl:
 
Punkt 1 Welche Form hatte das Arbeitsverhältnis?
Ist 'befristet', wenn im Einsatz ein Bis-Datum erfasst wurde.
Ohne Bis-Datum im Einsatz, ist 'unbefristet' aktiviert.
Als Anstellungsart ist 'temporär' der Standard. Mutieren Sie diese, entsprechend der letzten Anstellungsart.
Punkt 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das vom und bis-Datum wird aus den [Anstellungsperioden] ermittelt und übernommen.
Hinweise zur Ermittlung des vom-Datum
  • Wenn das Anstellungsverhältnis länger als zwei Jahre gedauert hat, wird (vom dem festgelegten Stichtag) 25 Monate abgezogen und das Datum auf das vom-Datum der ersten Anstellungsperiode danach, oder auf den 1. Tag des Folgemonats gesetzt.
Hinweise zur Ermittlung des bis-Datum
  • Das bis-Datum ist für jede Periode der letzte Arbeitstag vor dem bis-Datum gemäss Anstellungsperiode.
Punkt 3 Tätigkeit / Funktion
Wird aus dem Feld 'Tätigkeit' (und wenn das Feld leer ist), aus dem Feld 'Einsatz als' des Einsatzes übernommen.
Punkt 4 Ist/war die Person am Betrieb finanziell beteiligt?
Standard ist 'nein' aktiviert.
Punkt 5 Normalarbeitszeit im Betrieb
Werden aus dem Adressstamm, Register [Übersicht], Feld 'Std. / KW' des Einsatzbetriebs übernommen.
Punkt 6 Vertragliche Normalarbeitszeit der versicherten Person
Werden aus dem Feld 'Std. pro Woche' des Einsatz übernommen.
Punkt 7 Wurde ein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet?
Standard ist 'ja' aktiviert.
Punkt 8 Unterlag das Arbeitsverhältnis einem Gesamtarbeitsvertrag?
Standard ist 'ja' aktiviert. Zudem wird der zuständige GAV aus dem Einsatz übernommen.
Punkt 9 Zuständige AHV-Ausgleichskasse?
Name: Hier wird die zuständige AHV-Kasse inkl. Ort übernommen
Abrechnungs-Nr: Hier wird die AHV-Abrechnungs-Nr. übernommen
Punkt 10
Wer hat gekündigt? Aus dem Feld 'durch' vom Einsatz
Wann? Aus dem Feld 'Kündigung am' vom Einsatz
Auf welchen Zeitpunkt? Aus dem Feld 'Einsatz bis-Datum' vom Einsatz
mündlich Standard ist 'mündlich' aktiviert
schriftlich Aktivieren Sie dieses Option, wenn eine schriftliche Kündigung erfolgte
Punkt 11 Was war der Kündigungsgrund?
Wird aus dem Feld 'Kündigungsgrund' vom Einsatz übernommen
Info Hier kann optional ein zusätzlicher Freitext zum Kündigungsgrund erfasst werden.
Punkt 12 Gesetzliche Kündigungsfrist?
Wird aus dem Feld 'Frist' vom Einsatz übernommen.
Betreffend Kündigungsfrist werden Ihnen durch das System folgende Infos angezeigt
  • Kündigung bis: Enthält das Datum, bis zu welchem folgend berechnete Kündigungsfrist gültig ist. Dabei werden Einsätze ohne Unterbruch von >30 Tage im selben Einsatzbetrieb und der selben Kontaktperson (Kettenverträge) kumuliert.
  • Kündigungsfrist: Enthält die Anzahl Tage der Kündigungsfirst, welche auf Basis der Einsatzdauer berechnet wird.
  • Prüfen Sie, dass die Kündigungsfrist mit den Angaben gemäss Punkt 10 (Wann / Auf welchen Zeitpunkt) übereinstimmen!
Punkt 13 War die Person zum Zeitpunkt der Kündigung, bzw. Kündigungsfrist infolge Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig?
Wann wird was übernommen?
Punkt 14 War die Person zum Zeitpunkt der Kündigung, bzw. Kündigungsfrist wegen Mutterschaftsurlaub arbeitsunfähig?
Wann wird was übernommen?
Punkt 15 War die ArbN zum Zeitpunkt der Kündigung, bzw. Kündigungsfrist schwanger?
Wann wird was übernommen?
Punkt 16 Hat die Person zum Zeitpunkt der Kündigung, bzw. Kündigungsfrist oder vier KW davor, bzw. danach, Militär, Zivildienst oder Zivilschutz geleistet oder wird leisten?
Wann wird was übernommen?
Punkt 17 Letzter Arbeitstag?
Dieses Datum enthält den letzten Arbeitstag vor dem Stichtag gemäss Rapporterfassung.
Punkt 18 Bis wann wurde der Lohn bezahlt?'
Wann wird was übernommen?
Punkt 19 Beschäftigungszeiten in den letzten 2 Jahren
Hier wird (wie unter Punkt 2) das von und bis-Datum aus der Anstellungsperiode ermittelt.
Hinweise zur Ermittlung des von-Datum
Hinweise zur Ermittlung des bis-Datum:
Punkt 20 Verdienst
Letzter Monatslohn, wenn die Person gemäss letztem Einsatz im Stundenlohn angestellt war, wird das Feld 'letzter Monatslohn' nicht ausgefüllt und hinter das Feld der Text 'Person ist im Stundenlohn angestellt' eingefügt.
Wenn die Person gemäss Einsatz im Monatslohn angestellt war, wird im Feld der 'letzter Monatslohn' der Monatslohn gemäss letztem Einsatz übernommen.
Wenn es sich um eine interne Festangestellte Person im Monatslohn (ohne Einsatz) handelt, wird im Feld der 'letzter Monatslohn' der Monatslohn gemäss Personalstamm, Register [Standardlohn] übernommen.
Das Datum und der Betrag betreffend Auszahlung von 13. Monatslohn und Gratifikation wird vom System aus den Lohnabrechnung ermittelt und übernommen.
 
Punkt 21 Absenzen
Die Abwesenheiten betreffend den Absenzen in den letzten 12 Monate werden durch das System aus der Rapporterfassung übernommen.
Ohne Unterbruch erfasste Taggelder, betreffend Krankheit und Unfall werden zusammengefasst.
  • Falls der Platz auf der 'ALV-AGB CH' für die Anzahl Absenzen in den letzten 12 Monaten nicht ausreicht, werden nur die letzten übernommen.
Punkt 22 Wird eine Rente oder Pension ausgerichtet?
Wann wird was übernommen?
Punkt 23 Pensionskasse?
Hier wird die zuständige Pensionskasse inkl. Vertrags-/Police-Nr. übernommen
Punkt 24 Haben Sie der Person beim Austritt neben Lohnansprüche weitere finanzielle Leistungen zugesprochen?
Wann wird was übernommen?
Punkt 25 Wurden Kinder- und/oder Ausbildungszulagen ausgerichtet?
Wenn im Personalstamm, Register [Kinder] Kinder mit Status 'ja bestätigt' oder 'abgemeldet' erfasst sind und der Anspruchszeitraum für die Periode der 'ALV-AGB CH' gültig ist, wird das Flagfeld aktiv gesetzt und die Anzahl Kinder- und/oder Ausbildungszulagen entsprechend übernommen.
Wenn keine Kinder erfasst wurden, der Anspruch noch nicht 'bestätigt' ist, oder der Gültigkeitsanspruch der Zulage nicht in den entsprechenden Monat fällt, wird das Flagfeld deaktiv gesetzt.
 
Fussteil:
Schaltfläche [Neuer Eintrag]
Erstellt eine neue 'ALV ABG CH'.
Schaltfläche [Drucken 2025]
Mittels dieser Schaltfläche wird die bis Ende 2025 gültige 'ALV ABG CH' inkl. allen Beilagen gedruckt.
Schaltfläche [PDF erstellen]
Erstellt eine PDF-Datei der ab 2026 gültigen 'ALV ABG CH'.
Wenn nach dem Erstellen der PDF-Datei Datenmutationen vorgenommen werden, muss die PDF-Datei nochmals erstellt werden, damit diese auch in der PDF-Datei enthalten sind.
Schaltfläche [PDF öffnen]
Öffnet die PDF-Datei 'ALV ABG CH' in welcher Sie manuell Mutationen oder Ergänzungen erfassen können.
Schaltfläche [Drucken]
Mittels dieser Schaltfläche wird 'ALV ABG CH' inkl. allen Beilagen gedruckt.