Folgend werden die bekannten Ursachen für falsche QS-Abzüge in der Lohnabrechnung beschrieben.
Falsche Einstellung im Personalstamm, Fenster [Pensum]
Bei QS-pflichtigen Personen mit L- oder B-Bewilligung, welche im Kanton ('Freiburg', 'Genf', 'Tessin', 'Waadt' oder Wallis) Wohnsitz haben und somit die Quellensteuer gemäss Jahresmodell berechnet wird, muss im Personalstamm, Fenster[Pensum]im Feld 'Auszahlung', 'Monatlich' stehen.