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Anpassen der allgemeinen Sozialversicherungen etc.

Letzte Mutation 06.01.2025
 
 
Einleitung
Damit bereits im Dezember Einsätze für das Folgejahr mit den korrekten Prämiensätzen erfasst werden können, erfolgen die Anpassungen der Sozialversicherungen gemäss Kapitel Anpassen der jahresspezifischen Sozialversicherungen möglichst früh, bzw. sobald diese vorhanden sind.
 
Anpassungen, welche erst nach Erledigung aller Lohnabrechnungen im Vorjahr vorgenommen werden
Allgemeine Anpassungen
Lohnbuchhaltung sperren
Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Einstellungen Mandant', Register [Jahres Parameter] muss das Flag 'Lohnbuchhaltung sperren' in allen Vorjahren aktiviert werden.
Detailinfos zu diesem Thema finden Sie im Kapitel  'Lohnbuchhaltung sperren'.
 
Kinder- und Ausbildungszulagen
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' werden wenn nötig, die Kinder- und Ausbildungszulagen für das temporäre Personal unter den Lohnarten '300 bis max. 306' und für das internes Personal unter den Lohnarten '7300 bis max. 7306' mutiert.
 
Prämiensätze und Beträge für internes Personal
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' werden wenn nötig die KTG-Prämien für das interne Personal, (in der Regel unter den Lohnarten '7610 KTG Männer' und '7611 KTG Frauen') mutiert.
Bitte kontrollieren und mutieren Sie wenn nötig, auch die Rückstellungsprozent
 
 
Rückstellungsprozent der Sozialversicherungsprämien
Unter dem Menü 'Personal', 'Lohnarten' die 'Rückstellungs-%' folgender Lohnarten prüfen / anpassen:
610 + 611 Krankentaggeld (KTG)
655 Weiterbildungs- & Vollzugskosten
990 AHV-Abzug (exkl. AHV Verwaltungskosten)
993 NBU-Abzug
7610 + 7611  Krankentaggeld (KTG)
  • Erläuterungen zu den Rückstellungen finden Sie im Kapitel Lohnarten unter dem Titel 'Rückstellungen in %'.
  • Die Rückstellungs % der Sozialversicherungen, sind in der B&F Zusammenstellung der Sozialversicherungen enthalten.
 
Unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Einstellungen', Register [AHV/FAK/GAV] unter 'Sozialversicherungen Arbeitgeber', die Prämienprozent für AHV, ALV und FAK prüfen und wenn nötig, anpassen.
Diese werden für die ArbG-Prämien und für die Korrekte Berechnung der Selbskosten im Einsatz benötigt.
 
Anpassungen bei Änderung der MWSt.-Sätze
 
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