MWSt-Abrechnung für Betriebe mit Filialen
Letzte Mutation 06.05.2024
Einleitung
Betriebe mit Filialen, welche eine selbständige Buchhaltung führen, aber unter einer MWSt-Abrechnungsnummer die Abrechnung abliefern müssen, sind folgende Arbeitsabläufe durchzuführen:
Voraussetzung
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Bei sämtlichen Filialen und dem Hauptbetrieb müssen alle Buchungen des entsprechenden Quartals erfasst sein.
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Im Comatic, unter Menü Hauptbuch, Konten, das Konto '8599' für das ganze [Geschäftsjahr] aufrufen und prüfen, dass keine Buchungen enthalten sind.
MWSt-Abrechnung in der Filiale Buchhaltung
Zuerst müssen die MWSt-Abrechnungen der Filialen (mit folgender Standardabweichung) erstellt werden.
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Die Kreditorenadresse 'Eidg. Steuerverwaltung' muss durch den Hauptbetrieb ersetzt werden.
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Die Kontoverbindung muss durch die des Hauptbetriebs überschrieben werden. Somit bezahlt die Filiale die MWSt jeweils an den Hauptbetrieb.
MWSt-Abrechnung im Hauptbetrieb