QS-Korrektur mittels Rechnungsstellung

Letzte Mutation 06.12.2025
 
 
Einleitung
Falls der ArbN ausgetreten und alle Guthaben ausbezahlt und die QS-Korrektur zu Ungunsten des ArbN ist, muss dem ArbN eine Rechnung für die QS-Korrektur oder der Differenzbetrag zu Lasten ArbG ausgebucht werden.
 
 
Voraussetzungen prüfen
  • Prüfen Sie, ob evtl. Guthaben für Ferien- oder 13.-Monatslohn bestehen, damit Sie negative QS-Korrekturen mittels einer Lohnabrechnung mit dem Guthaben verrechnen, bzw. abrechnen können
  • Erfahrungsgemäss lohnt sich eine Rechnungsstellung nur, bei einem Betrag >CHF 50.-
     
     
    Rechnung an ausgetretene Person
  • Öffnen Sie die entsprechende Person im Personalstamm und ergänzen Sie den 'Nachname' durch den 'Vorname'.
  • Öffnen Sie unter dem Menü 'Verkauf', 'Rechnungen'.
  • Erstellen Sie mittels Schaltfläche [Neu] eine neue Rechnung und erfassen Sie folgende Artikel-Daten.
  • Im Feld 'Bezeichnung' den Text 'Quellensteuer Nachtrag'
  • Im Feld 'Beschreibung' den Text 'QS-Nachtrag für Kt.? / Mt.?'
  • Im Feld 'Betrag' den geschuldeten Betrag
  • Im Feld 'Konto', das Konto '2005 Kreditor Quellensteuer'
    Hinweise zur Erfassung der Artikel-Daten
    • Mittels Schaltfläche [Artikel speichern] werden die erfassten Daten im Artikelstamm gespeichert.
    • Wenn der Artikel bereits im Artikelstamm besteht, werden durch Eingabe 'Quelle' im Feld Bezeichnung, automatisch alle anderen Angaben übernommen.
     
    Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird
    Damit die Buchung im Konto '2005 Kreditor Quellensteuer' erhalten bleibt, müssen Rechnung welche nicht bezahlt werden, als Debitorenverlust ausgebucht werden und dürfen nicht gelöscht werden.