Schuldner Betreiben

Letzte Mutation: 23.11.2024
 
 
Einleitung
Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, ist es üblich, aber nicht Pflicht, den Schuldner zuerst zu mahnen. Bringt dies nichts, können Sie ein Betreibungsverfahren einleiten.
 
Folgende 3 Betreibungsarten gibt es
  • Betreibung auf Pfändung
  • Betreibung auf Konkurs
  • Betreibung auf Pfandverwertung
     
    Auf der Homepage EasyGov können Sie Betreibungsauskünfte einholen, das zuständige Betreibungsamt für den Schuldner ermitteln,  Betreibungsbegehren und Fortsetzungsbegehren elektronisch ausfüllen und erhalten die nötigen Informationen. Damit Ihnen die vollständig elektronische Kommunikation mit den Betreibungsämtern zur Verfügung steht, müssen Sie auf EasyGov einmalig einen Account für die zuständige Person erstellen und diesen Account mit dem/den Gläubiger - Unternehmen verbinden.
Voraussetzungen und Informationen für die Registrierung:
  • Name, Vorname, Mailadresse und 10-Stelliges Passwort der zuständigen Person.
  • Name oder UID-Nr. des Gläubiger, bzw. des Unternehmen.
    Damit Sie im Auftrag eines Unternehmens EasyGov nutzen können, muss pro verbundenem Unternehmen einmalig ein Vollmachtantrag welcher von EasyGov per Post an die Unternehmensadresse gesendet wird, ausgefüllt, unterzeichnet und per Post zurück gesendet werden. 
     
    Workflow:
    Im folgenden Workflow wird eine Betreibung auf Konkurs erläutert.
     
    Betreibung einleiten
Wenn Sie jemanden betreiben wollen, müssen Sie beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners ein 'Betreibungsbegehren' einreichen.
Voraussetzungen und Informationen für ein Betreibungsbegehren:
  • Bankangaben von Ihnen, bzw. Ihrem Betrieb als Gläubiger
  • Auf EasyGov anmelden
Das Betreibungsamt wird dann auf Basis des Betreibungsbegehren dem Schuldner den 'Zahlungsbefehl' zustellen.
 
Betreibung fortsetzen
Falls Ihre Forderung gerechtfertigt ist und der Schuldner trotz 'Zahlungsbefehl' nicht gezahlt hat, können Sie das Betreibungsverfahren fortsetzen.