Lohnabrechnungen mit altem Design

Letzte Mutation 03.07.2024
 
Einleitung
Folgend finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen und den Lohnarten, sowie eine Musterlohn- abrechnung mit Hinweisen. Diese sollen Ihnen helfen, den Inhalt der Lohnabrechnung zu verstehen.
 
Allgemeine und grundsätzliche Hinweise
  • Wenn im Einsatz die Rapport-Art 'Monatsrapport' festgelegt wird, werden in der Lohnabrechnung pro Einsatz gleichnamige Lohnarten kumuliert.
  • Rückstellungen für Ferien- und 13.-Monatslohn werden in die Basis für die Sozialleistungen (BVG, FAR, WBK/VZK und Quellensteuer) berechnet. Hingegen werden die Abzüge für (AHV, ALV, KTG, NBUV) erst auf die Auszahlung von Ferien- und 13.-Monatslohnanteile berechnet.
  • Spesen sind je nach Kanton QS-Pflichtig, jedoch nicht sozialleistungspflichtig.
  • Kinder- und Ausbildungszulagen sind QS-Pflichtig, jedoch nicht sozialleistungspflichtig.
  • Der Ansatz der Normalstunden entspricht dem Grundlohn (exklusiv Feiertags- Ferien- und 13. Monatsanteil).
    Dieser bildet die Basis für die Berechnung des Feiertags- Ferien- und 13. Monatsanteil.
  • Grundlohn I ist folgend der vereinbarte Grundlohn exkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Mt.-Anteil.
  • Grundlohn II ist folgend der vereinbarte Grundlohn inkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Mt.-Anteil.
 
Bereich und Lohnart
Erläuterung
Kopfteil
Lohn-Datum:
Erstellt am:
Feriensaldo:
13.-Monatslohn:
Der Kopfteil enthält den Empfänger und Lohnabrechnungsmonat sowie folgende Infos: 
Datum der Lohnabrechnung
Datum wenn die Lohnabrechnung erstellt wurde
Ferienanspruch in CHF und evtl. Stunden.
Wenn dieser zurückgestellt wird, Anspruch auf 13.-Monatslohn in CHF
Einsatzbetrieb & Qualifikation
Gemäss dem GAV Personalverleih muss auf jeder Lohnabrechnung der Einsatzbetrieb und die Qualifikation gemäss GAV-Abfrage enthalten sein.
Leistungen und Ansprüche
 
Kinder-/Ausbildungs-Zulagen:
Feiertagsanteil:
Ferienanteil:
13. Monatslohnanteil:
Rückstellungen:
 
Gemäss Rapportart, werden pro KW oder Monat die erbrachten Leistungen
wie Normal-, und Überstunden, Spesen und sonstige Ansprüche aufgeführt.
Pro erfasster Woche wird ¼ der monatlichen Zulage berechnet/ausbezahlt.
Feiertagsanteil gemäss Einsatzvertrag, GAV und den geleisteten Stunden.
Ferienanteil gemäss Einsatzvertrag und GAV-Vorgaben.
13. Monatslohnanteil gemäss Einsatzvertrag und GAV-Vorgaben
Je nach Vereinbarung werden hier die Rückstellungen für den Anteil Ferien und
13.-Monatslohn (welche in ein Fondkonto gebucht werden), ausgewiesen.
Bruttolohn
Total aller Guthaben: Normalstunden, Überstunden, Spesen, Kinderzulagen etc.
Abzüge 1:
Quellensteuer:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
BVG-Prämie:
 
Krankentaggeld (KTG):
Frühpensionierung (FAR/VRM):
Vollzugs- und Weiterbildung:
Enthält alle folgend aufgeführten Abzüge: (siehe dazu die Hinweise auf der Lohnabrechnung)
Der QS-Abzug erfolgt im Kanton (FR, GE, TI, VD und VS) nach dem Jahres- und in allen anderen Kantonen nach dem Monatsmodell.
Berechnung des QS-Abzuges
Der QS-Abzug wird auf Basis der QS-Basis aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten und der satzbestimmenden QS-Basis berechnet. Bei einem zwischenmonatlichen Ein- oder Austritt wird der satzbestimmende Betrag gemäss folgendem Bsp. berechnet:
QS-Basis CHF 3'000.-
 mal 30
= Satzbestimmender Betrag CHF 6'000.-
Anzahl Arbeitstage 15
Hinweise
  • Bei der Berechnung der Satzbestimmenden QS-Basis werden nur regelmässige Lohnarten hochgerechnet und unregelmässige 1:1 dazu berechnet.
  • Auf die QS-Basis von CHF 3'000.-, wird der QS-Satz für ein Einkommen von 6'000.- angewendet
  • Die Steuersätze sind progressiv – d.h. sie steigen entsprechend dem Einkommen
  • Es gelten verschiedene Tarife, je nach Kanton, Zivilstand, Religion und Kinder
Total aller BVG-pflichtigen Lohnarten, geteilt durch Stundentotal, abzüglich Koordinations- abzug (CHF 12.10) x Anzahl Stunden x Prämiensatz gemäss Alter und Versicherung.
Abzug für die Absicherung eines Lohnersatz von 80% bei Krankheit.
Abzug gemäss allgemein verbindlich erklärtem GAV für FAR/VRM.
Abzüge für WBK/VZK gemäss GAV Personalverleih 0.7%.
Abzüge 2:
AHV – Abzug:
ALV1 – Abzug:
 
NBUV – Abzug:
Enthält alle folgend aufgeführten Abzüge: (siehe dazu die Hinweise am Anfang)
Der Satz beträgt für den ArbN- und ArbG je 5.3% vom AHV-pflichtigen Lohn.
Der ALV1-Beitrag beträgt für ArbN- und ArbG je 1.1% vom AHV-pflichtigen Lohn (bis max. CHF 148‘200.- p./Jahr, 12‘350.- p./Mt., 411.65 p./Tag).
Jeder ArbN ist obligatorisch bei der SUVA gegen Unfall versichert. Dadurch wird ein Lohnersatz von 80% des durchschnittlich verdienten Gehalts und Arzt-/Spitalkosten gedeckt. Dabei gelten die gleichen Maximalbeträge wie für die ALV1 (siehe oben)
Der ArbG bezahlt die Prämie für die Betriebsunfallversicherung (BUV) und der ArbN übernimmt die Prämie für die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV).
Nettolohn
Bruttolohn abzüglich aller oben aufgeführten Abzüge1 + Abzüge2.
Bezüge und sonstige Abzüge
 
Lohnvorschuss:
 
Vorschussspesen:
Sonstige Abzüge:
Zwischen Nettolohn und Auszahlungsbetrag werden alle Bezüge, und sonstige Abzüge aufgeführt:
Datum, Auszahlungs-Art (DTA=Überweisung, oder Bar) und Betrag der einzelnen, und aller Vorschuss, bzw. Akontozahlungen.
Total der Akontospesen für Vorschusszahlungen.
Bsp: Miete, Darlehensrückzahlung, Schadenersatz, Konventionalstrafe, etc.
Auszahlungsbetrag
Nettolohn abzüglich Bezüge und sonstige Abzüge.
Überweisung:
Enthält an wen, auf welches Konto, welcher Betrag überwiesen wurde.
Pro Begünstigten wird eine Zeile generiert.
MWSt:
Wenn auf der Lohnabrechnung MWSt.-pflichtige Positionen enthalten sind, wird hier der MWSt-Code inkl. Umsatz- und Steuerbetrag ausgewiesen.
Lohnabrechnungs-Muster mit altem Design und Wochenrapport
Lohnabrechnungen mit altem Design