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Bezahlte Kurzabsenzen

Letzte Mutation 06.05.2024
 
 
Gemäss AVG und GAV Personalverleih haben Temporäre ArbN nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall bei den folgenden, unumgänglichen Absenzen.
 3 Tage
Heirat von ArbN, Todesfall in der in der Gemeinschaft lebenden Familie oder Lebenspartner 
 3 Tage
Pflege eines kranken Kindes pro Krankheitsfall bis zu 3 Tage
 1 Tag
Todesfall von Geschwistern, Eltern, Gross- und Schwiegereltern
 1 Tag
Geburt oder Heirat eines Kindes
 1 Tag
Umzug des eigenen Haushalts
 ½ Tag
Militärische Inspektion
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Erfüllung gesetzlicher Pflichten nötige Stunden
  • Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit.
  • Die Anspruchsberechtigung hängt von der Anstellungsdauer des ArbN (z. Bsp. 3 Monate ohne Unterbruch) und den firmeninternen Regelungen ab.
  • Bei ArbN mit Anstellungs-Art Monatslohn mit Stundentarif müssen die Stunden ohne Betrag erfasst werden, damit diese in die Ist-Stundenverwaltung berechnet werden.
  • Lohnausfallentschädigungen werden unter der Lohnart '1070 Lohnausfall' mit den vertraglich vereinbarten, bzw. betriebsüblichen Stunden erfasst.